Inhaltsrichtlinien für das Scriptorium

Scriptorium Aventuris LogoNach einem ausführlichen Blick auf die Gemeinschaftsinhaltevereinbarung schauen wir uns nun für euch auch einmal kurz die Inhaltsrichtlinien für das Scriptorium an. Wie gewohnt gilt: Wir sind keine Anwaltskanzlei und geben hier nur unser Verständnis der Formulierungen wieder. Wir können auch keine Aussage dazu treffen, ob diese so rechtlich zulässig oder bindend sind.

Die Inhaltsrichtlinien sind wesentlich kürzer und enthalten weniger Rechtsdeutsch als die Gemeinschaftsinhaltevereinbarung, wir empfehlen euch also, sie auf jeden Fall auch vollständig durchzulesen, wenn ihr etwas im Scriptorium veröffentlichen wollt. Kurz gesagt geht es um Folgendes:

  • Es dürfen explizit nur Regeln aus dem DSA5-Regel-Wiki verwendet werden.
  • Videos, Audio und digitale Spiele sind nicht gestattet.
  • Das Scriptoriumslogo muss aufs Deckblatt und ein bestimmter Disclaimertext ins Impressum.
  • Das Werk und die Werbung dürfen keine rassistischen oder anderwertig anstößigen Themen enthalten, genaugenommen also beispielsweise auch keine Unruhen zwischen Achaz und Goblins, die von den Helden geschlichtet werden sollen.

Regeln

Du kannst alle Regeln des Spielsystems aus dem von Ulisses Spiele veröffentlichten „Das Schwarze Auge – Regel-Wiki“ verwenden. Die Verwendung anderer offizieller Texte gleich welcher Art ist explizit nicht gestattet.

Du hast die Erlaubnis, die Namen Das Schwarze Auge, Aventuria, Dere, Myranor, Riesland, Tharun und Uthuria in deinem Werk zu verwenden. Darüber hinaus ist es dir gestattet, die Regeln in jedes andere offene Lizenzsystem (wie z.B. FATE, Open D6 usw.) oder selbst entwickelte System zu konvertieren, vorausgesetzt dein Werk verletzt nicht die Bedingungen der Lizenz des Zielsystems.

Es dürfen explizit nur Regeln aus dem Regel-Wiki verwendet werden. Andere Regelelemente wie beispielsweise aus DSA4.1 sind explizit ausgeschlossen. Laut Michael Mingers im Ulisses-Forum soll diese Richtlinie aber nicht immer durchgesetzt werden. Schöner wäre es sicherlich, die Bedingungen kurz an den Forenpost anzupassen und damit Klarheit zu schaffen.

Settings

Du kannst Inhalte für Dere, das Setting von Das Schwarze Auge, erstellen, einschließlich der Kontinente Aventuria, Myranor, Riesland, Tharun und Uthuria. Ferner kannst du alternative Welten oder Historien und Produkte erstellen, die vergangene oder zukünftige Ereignisse behandeln.

Was das Setting von DSA angeht, bist du völlig frei, solange du keine Texte existierender Werke kopierst (z. B. auch von Fanwerk, das bisher nicht im Scriptorium veröffentlicht wurde).

Erlaubte Medien

Rollenspielergänzungen, Spielwelterweiterungen, Abenteuer, Literatur, Karten, Landkarten und Illustrationen sind unter dieser Lizenz allesamt erlaubt, Video- & Audioproduktionen sowie digitale Spiele nicht.

Erlaubt ist alles außer Videos, Audio und digitalen Spielen. Darunter fallen dürften Soundtracks, nicht darunter fallen Hilfsprogramme wie Charaktergeneratoren.

Illustrationen

Es dürfen keine Illustrationen oder grafischen Gestaltungselemente aus Publikationen von Ulisses Spiele verwendet werden, mit Ausnahme jener Illustrationen und grafischen Gestaltungselemente, die im Rahmen der SCRIPTORIUM-AVENTURIS-Illustrationspakete zur Verfügung gestellt werden. Du darfst Illustrationen und grafische Gestaltungselemente aus der Stock-Art-Sammlung von DriveThruRPG, aus der Public Domain oder von dir selbst erstellte oder in Auftrag gegebene Originalillustrationen und grafischen Gestaltungselemente verwenden. In jedem Fall musst du die Erlaubnis haben, die jeweilige Illustration oder das jeweilige grafische Gestaltungselement zu verwenden.

Du darfst Bilder nur verwenden, wenn du explizit die Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers hast. Dies ist beispielsweise bei den Scriptoriumspaketen von Ulisses der Fall, bei anderen Bildern aus DSA-Werken jedoch nicht.

Logos und Handelsaufmachung

Das SCRIPTORIUM-AVENTURIS-Logo muss auf dem Deckblatt deines Werks erscheinen. Es muss bei Betrachtung in voller Größe lesbar sein. Es muss und sollte nicht zwangsläufig das vorrangige Logo oder die vorrangige Titelgrafik deines Deckblatts sein. Du darfst keine anderen Logos oder Handelsaufmachungen von Publikationen von Ulisses Spiele verwenden, mit Ausnahme dessen, was im Rahmen der SCRIPTORIUM-AVENTURIS-Illustrationspakete von Ulisses Spiele zur Verfügung gestellt wird.

Erstellungsvorgaben

Wir empfehlen dir, zur Erstellung deines Werks die SCRIPTORIUM-AVENTURIS-Vorlage zu verwenden, wozu du jedoch nicht verpflichtet bist.

Rechtliches

Der folgende Text muss stets im Werk enthalten sein (und ist dort in das Werk einzufügen, wo alle anderen rechtlichen und Copyright-Hinweise aufgeführt werden):

Dieses Produkt wurde unter Lizenz erstellt. Das Schwarze Auge und sein Logo sowie Aventuria, Dere, Myranor, Riesland, Tharun und Uthuria und ihre Logos sind eingetragene Marken von Significant GbR in Deutschland, den U.S.A. und anderen Ländern. Ulisses Spiele und sein Logo sind eingetragene Marken der Ulisses Medien und Spiele Distribution GmbH.

Dieses Werk enthält Material, das durch Ulisses Spiele und/oder andere Autoren urheberrechtlich geschützt ist. Solches Material wird mit Erlaubnis im Rahmen der Vereinbarung über Gemeinschaftsinhalte für SCRIPTORIUM AVENTURIS verwendet.

Alle anderen Originalmaterialien in diesem Werk sind Copyright [2016] von [dein Name oder der deiner Firma] und werden im Rahmen der Vereinbarung über Gemeinschaftsinhalte für SCRIPTORIUM AVENTURIS veröffentlicht.

Das Logo des Scriptoriums muss in vernünftig erkennbarer Größe auf das Deckblatt und du darfst keine weiteren Logos von Ulisses verwenden, außer, sie sind im Scriptoriumspaket.

Außerdem muss im Impressum des Werkes der oben gezeigte Text enthalten sein. Ob die eckig geklammerten Texte unten durch das jeweils aktuelle Jahr und deinen Namen ersetzt werden müssen, ist nicht ganz klar, aber sicher so gemeint.

Sonstiges

Weder dein Werk noch sonstiges Werbematerial, einschließlich Blogeinträgen oder Pressemeldungen, dürfen rassistische, homophobe, diskriminierende oder anstößige Ansichten, offenkundig politische Agenden oder Ansichten, Darstellungen oder Beschreibungen krimineller Handlungen gegenüber Kindern, Vergewaltigung oder andere Akte krimineller Perversion oder sonstiges obszönes Material ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis durch Ulisses Spiele in Form eines von dieser Lizenz unabhängigen Dokuments enthalten.

Illegale und verletzende Inhalte sind nicht gestattet. Es obliegt der Verantwortung des Schöpfers des Inhaltes, sicherzustellen, dass seine oder ihre Inhalte nicht gegen Gesetze, Urheberrechte, Markenrechte, Privatsphäre oder sonstige Rechte verstoßen.

Weder dein Werk, noch irgendwelche Werbung, die du dafür machst, darf anstößige Themen verschiedenster Art enthalten. Genau genommen betrifft dies auch die inneraventurischen Inhalte: Aus dem Verbot von „kriminellen Handlungen gegenüber Kindern“ folgt daher beispielsweise, dass in einem Abenteuer nicht beschrieben werden dürfte, dass einem Kind ein Lolli geklaut wird oder es entführt wird. Besonders kritisch ist der Verbot rassistischer Inhalte, da damit auch beispielsweise Anfeindungen zwischen Goblins oder Orks und Menschen verboten sind – selbst, wenn es im Abenteuer dann Aufgabe der Helden ist, eben diese aufzulösen. Eigentlich.

Natürlich ist das mit Sicherheit nicht so gemeint, aber leider bleibt unverständlich, was mit „krimineller Handlungen gegenüber Kindern“ eigentlich verboten werden soll. Auch was mit „obszönem Material“ oder „verletzenden Inhalten“ gemeint wird, ist unklar. Dabei kann es einen großen Unterschied machen, ob das aus Sicht des US-amerikanischen Skriptoriumspartner DriveThroughRPG oder aus Sicht von Ulisses gemeint ist. Aus Sicht von US-Unternehmen sind bekanntlich auch einige Bilder des deutschen Regelwerks bereits obszönes Material.

Auf explizite Beschreibungen und Bilder oronischer Orgien sollte man in jedem Fall verzichten. Ob aber Themen wie die Entführung von Kindern (die die Helden retten sollen), rassistische Sklavenjäger im tiefen Süden oder Bilder mit weiblichen Nippeln erlaubt sind, klärt die Richtlinie nicht. Hier wären einige Anpassungen hilfreich, um die Grenzen des Erlaubten verständlich zu machen.

Über Nick-Nack

Nick-Nack heißt eigentlich Daniel und spielt seit Ende der 90er Jahre Das Schwarze Auge. Nach einer fast 10-jährigen Rollenspielpause stieg er Anfang 2015 wieder in das Hobby ein und betreibt seitdem unter anderem einen YouTube-Kanal, auf dem er seine Rollenspielrunden zeigt und Tipps und Tricks zum Hobby austauscht.
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17 Antworten zu Inhaltsrichtlinien für das Scriptorium

  1. Ich hab mir die Richtlinien auch grob angeschaut und bin zum gleichen Schluss gekommen. Eigendlich sind damit fast keine Abenteuer mehr möglich, zumindest nicht, wenn es darin um einen ethnischen Konflikt geht. Es gibt in Aventurien halt mal vorbehalte gegen Orks und Goblins. Also wäre ein ofizielles Abenteuer hier auch nicht mehr möglich.

    Was die sache mit dem obszönen Material angeht… Freiwillige vor zum austesten.

    Ich denke, es muss eine Phase geben, in der Material veröffentlicht wird, das bewust gegen die Regeln verstößt (Bilder mit blosen Nippeln, Rassismuss in Festum…) und das die Redax dann löscht. Aber bitte mit ausführlicher Begründung. Anhand der Begründung kann man dann das ganze präzesieren.

    • Sedef ibn Feyhach sagt:

      Bewusst dagegen zu verstoßen und damit Ärger und Arbeit zu verursachen, fände ich ehrlich gesagt nicht schön. Falls jemand etwas einstellen oder verfassen möchte, und sich nicht sicher ist ob es nach diesen Kriterien möglich ist, wäre eine Klärung per E-Mail oder ggf. durch Foren sicher konstruktiver.

      Mittelfristig fände ich es allerdings besser, wenn der entsprechende Absatz etwas näher erklären könnte, was man im Skriptorium sehen will und was nicht.

  2. Rhanaya sagt:

    Ich erinnere an meine Kommentare in den Bedingungen zum §8d, dafür habe ich dann eine nette Watschn bekommen.
    Sieht so aus als würde sich tatsächlich US Recht für deutsche Schreiber manifestieren, was die Sache aus meiner Sicht wertlos macht bzw. für Schreiber unnötig schwer, immerhin muss man sich nun in ein fremdes Wertesystem einarbeiten.

  3. Thorjin sagt:

    Man sollte vielleicht einmal klar stellen, dass da nicht steht, dass das grundsätzlich verboten ist, sondern nur, dass man das vorher mit Ulisses absprechen muss. Die Auslegung des Absatzes oben ist in der Form in meinen Augen nicht richtig.

    • Christian sagt:

      Das ist natürlich auch richtig. Die Frage ist, bis zu welchem Umfang Ulisses sich mit solchen Sachen auseinandersetzen will und kann (sie müssten nämlich nicht, siehe alleinige Verantwortung des Erstellers etc.).

      Wenn man schon so einen Absatz in die Richtlinie packt, dann nehme ich zumindest an, dass man sich mit der Thematik, den entsprechenden Inhalten und den Erstellern der Inhalte auseinadersetzen will. So weit so gut!

      Wenn jetzt jeden Monat ein parr wenige Leute mit Inhalten gemäßigten Umfangs an Ulisses herantreten ist das wahrscheinlich kein Problem. Wenn das Scriptorium aber richtig abhebt und es mehr und mehr werden (und eigentlich hoffe ich doch, dass das Scriptorium ordentlich durchstartet)? Dann wird es vielleicht schwierig (zumindest habe ich nicht den Eindruck, dass bei Ulisses ein haufen Leute aufeinander sitzen, die sonst nichts zu tun haben).

      Trotzdem fände ich es besser, wenn etwa in die FAQ noch eine (aventurisch) beispielhafte Liste kommt mit was sich die Redax da auseinandersetzen will und das wahrscheinlich auch ein grünes Licht bekommen würde.

    • Sedef ibn Feyhach sagt:

      Ja und Nein. Ulisses kann als Lizenzgeber natürlich alles im Einzelfall absegnen (die AGB von DriveThrough einmal außen vor).

      Eine Absprache reicht aber jedenfalls für den letzten Absatz nicht aus. Hierfür soll man vorher eine schriftliche Erlaubnis (d.h. nicht per E-Mail oder im Forum) einholen. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen (sonst korrigiere mich an dieser Stelle gerne), dass das in der Praxis mehr als eine seltene, mögliche Ausnahme sein soll.

      Es ist ja vollkommen verständlich (eigentlich selbstverständlich), dass man im Skriptorium keine Gewaltfantasien, Pornos oder Nazi-Propaganda haben kann und will. Wir wissen aber u.a. aus der US-Version von DSA5, dass die Grenzen auch beispielsweise bei freizügigen Bildern sehr unterschiedlich eingeschätzt werden.

      1-2 Sätze oder Beispiele könnten hier in meinen Augen tatsächlich relevante Fragen schon in der Inhaltsrichtlinie beantworten.

      • Thorjin sagt:

        Ich bin nu Laie, aber wenn ich dieser Seite (https://www.absolit.de/rechtslage/ist-eine-e-mail-eigentlich-schriftlich) glauben schenken darf, dann würde ich nicht ausschließen, dass eine E-Mail hier auch ausreicht. Im Zweifel sollte man da einfach bei Ulisses nachfragen.

        • Christian sagt:

          Wie es in Deutschland aussieht weiß ich nicht genau, aber zumindest hier in Österreich bedeutet schriftlich so gut wie immer eine Stück Papier mit einer handschriftlichen Unterschrift (in der Regel mit blauer, dokumentenechter Tinte).

          Da sag noch einer nur die Amis wären was Regeln und Gesetze angeht etwas seltsam. Aber eventuell kommt es aber auch darauf an, wie genau Ulisses es selbst in dieser Hinsicht jetzt nehmen will. Mal schauen …

          • Thorjin sagt:

            Ich denke, das ist das Entscheidende. Im Prinzip kann Ulisses ja eh jedes Werke runternehmen, wenn sie wollen. Den Passus sehe ich als Hinweis darauf, bei welchen sensiblen Punkten man sich als Autor genau überlegen sollte, ob man die mit Fingerspitzengefühl behandelt hat und dann sich vorher auch konkret dazu das Feedback einholen sollte und zwar nicht von irgendwem bei Ulisses nebenbei oder vielleicht in einer Facebook-Diskussion, sondern mit einer konkreten Anfrage. Wenn die Antwort dann per E-Mail kommt, dass ein bestimmtes Werk in der Form OK ist, dann sehe ich nicht, dass es da ein weiteres Problem geben wird.
            Das Schlimmste, was ja im Fall der Fälle geschehen wird, ist ja eh nur, dass das Werk dann aus dem Angebot fliegt. Wer da unsicher ist, was geht, und sich vorher ans Feedback wendet, der fährt da in meinen Augen eine sichere Schiene.

        • Sedef ibn Feyhach sagt:

          Auch wenn das hier eine nandusgefällige Seite ist, soll das hier eigentlich keine Rechtsdiskussion werden.

          [rechtsgeschwafel]Nur so viel hierzu: Eine E-Mail wahrt nicht die Schriftform, sondern „nur“ die Textform bzw. mit einer speziellen Signatur die elektronische Form. So einfach ist es leider nicht.

          Der Link oben besagt richtigerweise, dass das Versenden eines eingescannten Schreibens (mit Unterschrift) als E-Mail oder ganz oldschool per Fax je nach Einzelfall auch reichen kann. Dann gibt es die schriftliche Fassung ja auch im Original irgendwo. Ein Text in der E-Mail selber zählt (einfach gesagt) so viel wie eine Nachricht bei WhatsApp oder eine SMS. [/rechtsgeschwafel]

          Unpraktisch, finde ich. Aber ich halte es auch für keinen so großen Aufwand, einfach „schriftlich oder per E-Mail“ in die Richtlinie zu schreiben. Für Nutzer wird ja auch mit der Debatte hier nicht wirklich klar, woran er sich nun halten soll.

          • Thorjin sagt:

            Da der Nutzer ja nicht die Schriftform halten muss, ist es eigentlich nicht so kompliziert, es sei denn, jemand ist paranoid genug, Im Fall der Fälle (falls also Ulisses doch eine E-Mail damit meint) trotz einer E-Mail von Ulisses, in der explizit gesagt wird, dass die VÖ OK ist, zu vermuten, danach dennoch irgendwie verklagt zu werden.

          • Cifer sagt:

            Ich denke, mit Paranoia und fraglicher Notwendigkeit von Rechtstexten (an sich sollten wir hier alle gut genug miteinander können, dass niemand irgendwen für irgendwas verklagt, oder?) kann man sich jetzt lange aufhalten.

            Da aber Ulisses schon selbst angekündigt hat, bei weiteren Unklarheiten ggf. nachzubessern zu wollen ( http://www.ulisses-spiele.de/neuigkeiten/2016-11-16-scriptorium-aventuris-ein-holpriger-start/ ), scheint mir eine einfache Klarstellung in den Richtlinien (Wo beginnt die Grauzone, bei der ich ggf. nachfragen muss? Gibt es eine Art Bagatellschwelle, bei der Ulisses nicht bei jeder Ohrfeige gegen den Schmiedelehrling behelligt werden möchte? Wie muss Ulisses‘ Antwort erfolgen und wen fragt man am besten an?) am sinnvollsten. Dann müssen wir uns hier nicht mehr in gemeinschaftlicher Kaffeesatzleserei ergehen und die Scriptoriumsautoren haben Klarheit. Ohne deinen ersten Kommentar hätte ich nämlich das „ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis“ auch für die etwas nettere Form von „nicht in einer Million Jahre“ gelesen, als die ich die Formulierung aus gefühlten drölfzig EULAs („kopieren verboten, außer mit ausdrücklicher…“) kenne, was natürlich angesichts der breiten Thematik unsinnig wäre.

          • Thorjin sagt:

            Warum sollte Ulisses, wenn sie etwas ohne Ausnahme nicht wollen würden, das dann nicht auch direkt so schreiben, sondern darauf verweisen, dass das nur mit Gemehmigung geht? Ich verstehe irgendwie nicht, wie man da das rauslesen will, was dazu oben im Text steht, da es halt eben nicht so in den Richtlinien steht.
            Ansonsten: Es würde mich wundern, wenn Ulisses nicht irgendwann die gewonnenen Erfahrungen in Beispiele und FAQs umsetzt. Man sollte ihnen dafür aber natürlich auch etwas Zeit lassen. Es hilft hier sicher auch, nicht jede Formulierung gleich in der schärfsten Auslegung zu lesen. Selbst wenn man vielleicht eine Grenze ohne bösen Willen überschreitet, wird da sicher nicht gleich ein Heer von Abmahnanwälten ausschwärmen.
            Bei Fragen ist ansonsten feedback@ulisses-spiele.de wohl die Adresse der Wahl – die findet sich ja auch im Artikel zu den AGB.

  4. twincast sagt:

    Ist halt die – wichtige – Frage, ob eine simple Erwähnung schon als Beschreibung gilt, und ab welchem Grad der Beschreibung der Komfortlevel von Ulisses und/oder DriveThru überschritten ist. Eine rechtliche Relevanz kann ich mir abseits von Neonazipamphleten selbst in den ärgsten Fällen nicht vorstellen, aber dass allzu detaillierte Beschreibungen nicht erwünscht sind, ist, denke ich, verständlich. Auch dass es einen schwer allgemein definierbaren Graubereich gibt, für den Rücksprache notwendig ist. Aber dass selbst Sachen, die offensichtlich kein Problem sein sollten, nicht durch die Inhaltsrichtlinien abgesichert sind, stößt mir aus Prinzip sauer auf.

    Was allerdings alle in Sachen „Obszönität“ auch noch bedenken sollten, ist, dass DriveThru alle Kauf-PDFs von Ulisses hostet, inklusive Nippeln und Sexszenen, und die Bilderzensur explizit für eine leichte Verfügbarkeit am U.S.-Retailmarkt durchgeführt wird.

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