Scriptorium Aventuris: Die Bedingungen

Wichtig: Die Bedingungen des Scriptorium wurden inzwischen aktualisiert. Dieser Artikel betrachtet die alten Bedingungen.

Den Artikel zu den neuen Bedingungen findet ihr HIER.

scriptorim-aventuris-logo-300x137Wer selbst etwas im Scriptorium Aventuris veröffentlichen möchte, muss einen langen Textblock lesen und ihm zustimmen. Bisher war darüber nur wenig bekannt, also haben wir Nandus Schriftkenntnis auf uns herabgerufen und eine schnelle Zusammenfassung für euch auf Papier gebracht. Dafür zitieren wir die aktuellen Bedingungen voll, und fassen sie jeweils in kurzen Abschnitten zusammen. Falls ihr die Bedingungen auch einsehen wollt: Geht dafür auf www.ulisses-ebooks.de, klickt auf „Konto“ und dann, weiter unten, auf „Neuen Gemeinschaftsinhaltetitel eingeben“. Wenn ihr dann bei „Select Program“ „Scriptorium Aventuris“ auswählt, erscheint weiter unten die Gemeinschaftsinhaltevereinbarung. Mehr dazu, wie ihr im Scriptorium Inhalte einstellt, erfahrt ihr im Video von Nick-Nack.

Wir sind natürlich keine Anwaltskanzlei, sondern nur eine nandusgefällige Rezensionsseite. Was in diesem Textblock überhaupt so vereinbart werden kann, und was nicht, können wir euch auch nicht beantworten. Der Text der Vereinbarung sagt aber, wenn man etwas genauer hinsieht, sehr viel aus.

Wir fassen euch die wesentlichen Punkte einmal hier zusammen, bevor wir dann weiter unten etwas näher auf die zitierten Bedingungen eingehen. Nach unserem Verständnis besagen die Bedingungen unter anderem folgendes:

  • Die Vereinbarung schließt ihr nicht mit Ulisses-Spiele, sondern mit der US-Firma OneBookShelf Inc (kurz OBS).
  • Wenn man zu diesen Bedingungen etwas in das Scriptorium einstellt, gibt man alle Rechte daran an OBS ab. Damit dürfte man es auch selbst nicht mehr woanders veröffentlichen.
  • Man muss daher auch alle Rechte an den eingestellten Werken haben. Es reicht nicht aus, sie einfach nur von jemand anderem zu lizensieren, wie es z. B. üblich ist, wenn man offene Spielsysteme wie FATE verwenden möchte.
  • Die Rechte sollen permanent bei OBS bleiben, auch wenn man die Nutzung des Scriptoriums beendet. Weitere Rechte des Verfassers (wie das Recht darauf, als Autor genannt zu werden) sollen ausgeschlossen sein.
  • Die Bezahlung ist nur über Paypal in US-Dollar möglich, die Gebühren trägt man selbst.
  • Im Text sind an mehreren Stellen noch Bearbeitervermerke, die dazu anregen, die Vereinbarung rechtlich prüfen zu lassen. Ob die Bedingungen rechtlich in Europa/Deutschland überhaupt so vereinbart werden können und dürfen, weiß OBS offenbar auch nicht so genau.

In unseren Augen sind die derzeitigen Bedingungen daher unfertig, widersprechen dem, was bisher von Ulisses (nicht OBS) kommuniziert wurde und sind möglicherweise rechtlich gar nicht haltbar.

Grund dafür ist wohlmöglich, dass es sich fast um eine 1-zu-1-Übersetzung des Community Content Agreement handelt, welches DriveThruRPG für die DM’s Guild verwendet, das Dungeons-and-Dragons-Vorbild des Scriptoriums. Zur DM’s Guild gibt es bereits seit längerem entsprechende Diskussionen, aus der wir diesen Beitrag einmal herausgreifen. Über die Wertungen der Seite sollte sich jeder selbst eine Meinung bilden, aber die Ähnlichkeit der Vereinbarungen ist offensichtlich.

Diese Vereinbarung über Gemeinschaftsinhalte (die vorliegende „Vereinbarung“) ist eine verbindliche Übereinkunft zwischen dir, der mittels deines Kundenkontos auf dieser Webseite registrierten Einzelperson, oder der juristischen Person, als deren Vertreter du agierst, und OneBookShelf, Inc („OBS“), der Mutterfirma diverser Online-Marktplätze wie DriveThruRPG, RPGNow und anderen.

Diese Vereinbarung deckt deine Teilnahme an und deine Nutzung von Scriptorium Aventuris sowie den Webseiten von OBS ab, die es zur Verfügung stellt (das „Programm“).

1. Zustimmung

Du akzeptierst diese Vereinbarung durch das Anklicken von „Ich stimme zu“, um einen neuen Titel (das „Werk“) einzurichten und an OBS zu übermitteln.

Du schließt also diesen Vertrag mit der amerikanischen Firma OneBookShelf (OBS), dem Betreiber der Plattform, und nicht mit Ulisses Spiele. Gut zu wissen.

2. Definitionen des geistigen Eigentums

(a) [der Verlag] (allgemein „der Besitzer“) hat OBS das Recht eingeräumt, Teile des Spiels [Spielname] des Besitzers (das „geistige Eigentum des Besitzers“) zu nutzen und mittels einer Unterlizenz im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung eingeschränkte Rechte an dich zu übertragen.

Das geistige Eigentum des Besitzers umfasst alle Tischrollenspielmaterialien und -inhalte von Das Schwarze Auge, die dir mittels des Programms zugänglich gemacht werden. Hierzu zählen unter anderem:

Das Schwarze Auge-Regelwerke

Teile und Elemente von Das Schwarze Auge-Spielwelten

Illustrationen sowie andere grafische Vorlagen und Materialien

Das geistige Eigentum des Besitzers kann jederzeit und aus beliebigem Grund ohne Haftung dir gegenüber geändert werden. Allerdings muss ein im Zuge des Programms veröffentlichtes Werk, dessen Veröffentlichungsdatum vor einer Entfernung oder Änderung des geistigen Eigentums des Besitzers liegt, nicht entsprechend entfernt oder geändert werden.

Ulisses hat OBS die nötigen Rechte an DSA als Unterlizenz eingeräumt. Die Begriffe [Spielname] und [der Verlage] hätten vor Veröffentlichung wohl noch durch Das Schwarze Auge und Ulisses Spiele ersetzt werden sollen. Wir glauben jedenfalls nicht, dass wir das selbst ausfüllen dürfen.

(b) „Geistiges Eigentum des Programms“ wird definiert als benutzergenerierter Inhalt (siehe Definition unten), der mittels des Programms veröffentlicht wird.

(c) „Benutzergenerierter Inhalt“ wird definiert als in deinem Werk enthaltene, copyrightfähige Elemente, wie etwa Originalfiguren, -szenen, -örtlichkeiten und -ereignisse. Benutzergenerierter Inhalt umfasst nicht die in deinem Werk enthaltenen Illustrationen und Kartenmaterialien. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung erklärst du ausdrücklich dein Einverständnis, dass dein benutzergenerierter Inhalt im Zuge der Übermittlung an das Programm zu geistigem Eigentum des Programms wird und von anderen Teilnehmern des Programms sowie vom Besitzer wie in der vorliegenden Vereinbarung beschrieben genutzt werden kann.

Das ist der erste große Brocken: Wenn man etwas im Scriptorium Aventuris veröffentlicht, gibt man alle Rechte an dem, was man geschrieben hat (außer Illustrationen und Kartenmaterial) an OBS ab. Beispielsweise ist es unter diesen Bedingungen nicht möglich, eine FATE-Conversion für DSA einzustellen, da die Rechte an FATE beim Originalautor liegen und man diese daher nicht an OBS abgegeben kann. Ein Widerspruch zu dem, was von Ulisses angekündigt wurde und noch immer in den Inhaltsrichtlinien für das Scriptorium versprochen wird.

Ob das auf Abstimmungsprobleme zwischen Ulisses und OBS zurückgeht, können wir dabei nicht beurteilen. Die Vereinbarung gibt keinen Einblick darüber, was zwischen Ulises und OBS vereinbart ist.

3. Kontoinformationen; Sperrung des Kontos

(a) Kontoinformationen; keine Mehrfachkonten. Die Teilnahme am Programm setzt ein aktives Nutzerkonto voraus. Du musst gewährleisten, dass sämtliche Informationen, die du in Verbindung mit der Erstellung deines Kontos übermittelst, wie etwa dein Name, deine Postanschrift sowie deine E-Mail-Adresse, zum Zeitpunkt der Übermittlung korrekt sind und dass du sie während der Nutzung des Programms auf dem jeweils aktuellsten Stand hältst. Du darfst immer nur ein Konto zurzeit unterhalten. Du erklärst dich hiermit einverstanden, keine falschen Identitäten zu nutzen, dich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Benutzernamen oder ein Passwort zu nutzen, zu deren Nutzung du nicht berechtigt bist. Du willigst außerdem ein, dass wir dir E-Mails mit Informationen zum Programm und anderen Veröffentlichungsmöglichkeiten zusenden dürfen. Diese Einwilligung bezüglich der Kontaktierung deiner Person mittels E-Mail hat Vorrang vor jedweden anderslautenden Anweisungen, die du uns gegeben hast, einschließlich über die Webseite von Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH.

(b) Kontosicherheit. Du bist alleinig verantwortlich für den Schutz und die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht, was den Benutzernamen und das Passwort deines Kontos anbelangt, und du bist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die über dein Konto abgewickelt werden, ungeachtet dessen, ob diese Aktivitäten mit deiner Erlaubnis stattfinden oder nicht. Du darfst weder Dritten gestatten, das Programm über dein Konto zu nutzen, noch dein Konto im Auftrag Dritter nutzen. Du willigst hiermit ein, OneBookShelf.com umgehend über jegliche nicht autorisierte Nutzung deines Benutzernamens, Passworts oder Kontos zu unterrichten.

(c) Kontosperrung. Wir dürfen jederzeit dein Konto sperren oder deine Teilnahme am Programm beenden. Du nimmst hiermit zur Kenntnis, dass du in diesem Fall unter Umständen vom Zugriff auf Kommunikation und Inhalte auf Seiten von OBS ausgeschlossen wirst. Falls wir dein Konto sperren, musst du die Nutzung sämtlicher Scriptorium Aventuris-Konten einstellen und darfst keine neuen Konten einrichten.

Der entscheidende Absatz ist der letzte: OBS darf dich jederzeit aus dem Programm rausschmeißen. Da du deine Rechte an OBS abgegeben hast, dürfte OBS dein Material eventuell sogar weiter verkaufen, ohne dich am Erlös zu beteiligen. Ob das im Einzelfall rechtlich in Ordnung wäre, können wir natürlich nicht beurteilen.

4. Dir eingeräumte Rechte

(a) Unter Vorbehalt der Einhaltung der Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung deinerseits räumt OBS dir das eingeschränkte, nicht übertragbare, persönliche, weltweite und wiederrufbare einfache Recht zur Nutzung sowie sonstigen Einarbeitung des geistigen Eigentums des Besitzers und des Programms in dein(e) Werk(e) ein, um diese mittels des Programms sowie nach Ermessen des Besitzers auch auf anderen Plattformen und über andere Kanäle zu vertreiben.

Dies ist die positive Kehrseite davon, dass du deine Rechte an OBS abegeben musst: Du darfst auf den Werken anderer aufbauen und diese in deinen Werken einbauen. Genau genommen darfst du sogar das Werk eines anderen nehmen und ohne Änderung unter deinem Namen einstellen. Da OBS aber jederzeit ohne Begründung jeden von der Plattform schmeißen darf, wäre dies vermutlich ein kurzer Spaß.

(b) Mit Ausnahme kurzer, verkaufsfördernder Auszüge zur außerhalb des Programms stattfindenden Bewerbung deines Werkes (oder davon abgeleiteten Werken) darfst du dein Werk außerhalb des von OBS zur Verfügung gestellten Programms oder anderer durch den Besitzer autorisierter Plattformen und Kanäle weder ausstellen noch vervielfältigen, veröffentlichen, verbreiten oder verkaufen.

Hier findet sich der nächste große Brocken: Nicht nur musst du alle Rechte an dem von dir erstellten Material abgeben, du darfst es selbst auch nicht mehr veröffentlichen. Selbst, wenn die Inhalte sonst auch den Fanrichtlinien entsprächen, darfst du sie nach Veröffentlichung im Scriptorium nur noch auszugsweise zu Werbezwecken auf deiner eigenen Homepage veröffentlichen.

(Achtung: Die fett gedruckten Passagen im nächsten Absatz stehen so im Original, allerdings nicht in fett.)

5. Rechte, die du OBS einräumst

(a) Kein Rechterückfall. Aufgrund unserer Lizenzvereinbarung mit dem Besitzer und wegen der gemeinschaftlichen Natur des Programms räumst du uns weitreichende Befugnisse bezüglich deines Werkes und der in deinem Werk genutzten benutzergenerierten Inhalte ein, und die Rechte an deinem Werk fallen nicht an dich zurück, sobald es erst einmal im Zuge des Programms zur Veröffentlichung gelangt ist. [Könnte problematisch sein, weil man einen Rechterückruf meines Wissens nach nicht prinzipiell völlig ausschließen kann.] Mittels Online-Werkzeugen von OBS hast du die Möglichkeit, die öffentliche Darstellung und den Verkauf deines Werkes auf Marktplätzen von OBS zu verhindern, nicht aber den Verkauf von Werken anderer Autoren im Programm, selbst wenn diese Werke deinen von dir in deinem Werk erschaffenen benutzergenerierten Inhalt nutzen und somit zu einem Teil des geistigen Eigentums des Programms geworden sind, das von anderen Autoren genutzt werden darf.

(b) Exklusivlizenz in Bezug auf dein Werk. Vom Zeitpunkt des Einrichtens deines Werkes über das Programm auf der Webseite von OBS an erteilst du uns für die vollständige Dauer des verfügbaren Urheberrechtsschutzes (einschließlich etwaiger Verlängerungen) die exklusive, unwiderrufliche Lizenz zur Lizenzierung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Übersetzung, Ausstellung, öffentlichen Aufführung, Weiterleitung und Druck deines Werkes in jedem Land der Welt sowie in allen Sprachen und Formaten mithilfe aller heute bekannten sowie in Zukunft entwickelten Mittel, ob teilweise oder vollständig, sowie das Recht, abgeleitete Werke auf Grundlage deines Werkes zu erstellen. [Das dürfte auch schwierig werden, insbesondere wegen der Unwiderrufbarkeit.]

(c) Exklusivlizenz in Bezug auf sämtliche benutzergenerierten Inhalte deines Werkes. Von jenem Zeitpunkt an, da wir dein Werk erstmalig mittels des Programmes verfügbar machen, räumst du uns für die vollständige Dauer des verfügbaren Urheberrechtsschutzes (einschließlich etwaiger Verlängerungen) die exklusive, unwiderrufliche Lizenz an sämtlichen in deinem Werk enthaltenen benutzergenerierten Inhalten ein. [Auch hier gibt es meines Erachtens nach das Problem mit der Unwiderrufbarkeit.] Du stimmst hiermit zu, dass uns die benutzergenerierten Inhalte ohne Notwendigkeit einer zusätzlichen Vergütung, Benachrichtigung oder Bestätigung zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung stehen, einschließlich einer Befugnis unsererseits, anderen Autoren des Programms, dem Besitzer sowie anderen Dritten die Nutzung des benutzergenerierten Inhalts zu gestatten.

6. Verzicht auf Ansprüche; Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrecht

Um Rechtsansprüchen vorzubeugen, die sich für die Teilnehmer des Programms als hinderlich erweisen oder deine eigene Fähigkeit oder die Fähigkeit anderer zur Teilnahme am Programm behindern könnten, verzichtest du auf jedweden Rechtsanspruch, der für dich aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen in einem konkreten Geltungsbereich existiert und darauf beruhen könnte, dass deine Rechte durch eine Nutzung deines benutzergenerierten Inhalts durch uns, den Besitzer oder dessen Vertragspartner, Lizenznehmer und Unterlizenznehmer und/oder andere Autoren des Programms verletzt wurden, einschließlich einer Urheberrechtsverletzung. Dieser Verzicht gilt nicht für Tantiemen, die wir dir gemäß Absatz 7 schulden. Du verzichtest hiermit ebenfalls auf jedwede Urheberpersönlichkeitsrechte an deinem Werk und stimmst zu, keinerlei Urheberpersönlichkeitsrechte an deinem Werk gegen uns, den Besitzer und/oder andere Autoren des Programms geltend zu machen. Falls dieser Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte nach einem geltenden Gesetz unwirksam ist, stimmst du hiermit zu, dass dein Werk den Lizenzen unterliegt, die du gemäß Abschnitt 4 ohne Verpflichtung zur Bestätigung einräumst, dass du die Nutzung deines Werkes auf diese Weise beabsichtigst und dass diese Art der Nutzung deinen Urheberpersönlichkeitsrechten nicht zuwiderläuft. [Auch das müsste man eigentlich sehr genau prüfen lassen.]

(Achtung: Die fett gedruckten Passagen stehen so im Original, allerdings nicht in fett.)

Dies ist größtenteils eine Verstärkung und Wiederholung des bisher Geschriebenen. Mit dem so genannten Urheberpersönlichkeitsrecht wird unter anderem aber auch das Recht, als Autor genannt zu werden, ausgeschlossen. Besonders spannend ist aber, dass hier in den Lizenzbedingungen noch mehrere Anmerkungen in eckigen Klammern übrig geblieben sind. Nochmal: Diese (von uns fett gedruckten) Anmerkungen sind nicht von uns, sondern stehen so in den Bedingungen noch drin. Kurz gesagt: Ulisses und OBS scheinen sich selbst nicht so sicher zu sein, ob das, was hier steht, überhaupt rechtlich zulässig ist.

7. Lizenzgebühren und Vergütung

(a) Lizenzgebühren. Als vollständige Gegenleistung für die Rechte, die du uns im Zuge dieser Vereinbarung einräumst, zahlen wir dir Lizenzgebühren in Höhe von 50 % des Netto-Verkaufspreises für Verkäufe digitaler Downloadformate deines Werkes sowie Lizenzgebühren in Höhe von 50 % der Druckmarge von Print-on-Demand-Verkäufen deines Werkes. Die Druckmarge ist der Netto-Verkaufspreis abzüglich der auf den Webseiten von OBS angegebenen Druckkosten zur physischen Herstellung des Buches.

(b) Umsatzsteuer und Lieferkosten sind nicht Teil des Netto-Verkaufspreises.

(c) Für Verkäufe, die in Rückerstattungen an den Kunden, Rücklastschriften oder Betrug münden, werden keine Lizenzgebühren fällig.

(d) Lizenzgebühren werden in US Dollar berechnet.

(e) Lizenzgebühren werden über PayPal ausgezahlt. Auf Webseiten von OBS hast du Zugriff auf eine Webseite, die es dir ermöglicht, angefallene Lizenzgebühren auf dein PayPal-Konto zu buchen. OBS darf dir für jede Zahlung an dich eine Gebühr in Höhe von 2 US Dollar oder PayPals aktueller Gebühr für seinen MassPay-Service berechnen.

Du erhälst 50 % der Netto-Einnahmen (nach Umsatzsteuer), die für das Werk erzielt werden. Ausgezahlt wird in US-Dollar über PayPal, die dafür anfallenden PayPal-Gebühren von etwa 2 Dollar je Auszahlung trägst du.

(f) OBS oder der Besitzer dürfen Ansichtsexemplare deines Werkes zu geschäftsüblichen Werbe- und Verwaltungszwecken verschicken. Für diese Exemplare werden keine Lizenzgebühren an dich fällig.

Kein Geld kriegst du, wenn du kostenlose Rezensionsexemplare vergibst. Oder wenn OBS es tut. Was sie ohne Rücksprache mit dir tun dürfen.

(g) Du legst den Verkaufspreis deines Werkes fest. OBS darf dein Werk in Werbeverkaufsaktionen mit Rabatten von bis zu 40 % auf deinen üblichen Verkaufspreis aufnehmen.

Du legst zwar selbst den Verkaufspreis fest, aber OBS darf ihn jederzeit um bis zu 40 % senken, was sich auch auf deine Einnahmen auswirkt.

(h) Die Lizenzgebühren für den Verkauf deines Werkes stehen nach 60 Tagen (ab Zeitpunkt des Verkaufs) zur Abbuchung für dich zur Verfügung.

Du bekommst dein Geld frühestens nach 60 Tagen.

8. Erklärungen, Gewährleistungen und Schadensersatz

Du erklärst und gewährleistest hiermit Folgendes:

(a) Du bist alt genug, um einen gesetzlich bindenden Vertrag abzuschließen.

(b) Falls du dieser Vereinbarung im Auftrag eines Unternehmens oder eines anderen Rechtsträgers zustimmst, erklärst du hiermit, dass du über die gesetzliche Befugnis verfügst, jenes Unternehmen oder jenen Rechtsträger vertraglich zu binden.

(c) Unter Ausklammerung des geistigen Eigentums des Besitzers und des Programms, das wir dir lizenzieren, sowie unter Ausklammerung der Illustrationen und des Kartenmaterials in deinem Werk bist du der alleinige Inhaber aller Rechte an deinem Werk. Du hast das Recht, die Illustrationen und das Kartenmaterial in deinem Werk zu nutzen.

(d) Dein Werk enthält kein beleidigendes Material, Material, das die Urheberrechte oder Markenrechte einer anderen Partei verletzt, Material, das gegen das Gesetz verstößt, oder Material, das die allgemeine Öffentlichkeit als pornografisch einstufen würde.

Du hältst OBS und den Besitzer schad- und klaglos gegenüber jeglicher Haftung und jeglichem Klageanspruch, der aus einer Verletzung deiner Erklärungen und Gewährleistungen entsteht, einschließlich aller angemessenen Anwaltsgebühren und -kosten.

9. Keine Verpflichtung zur Zurverfügungstellung oder zum Verkauf

Du erkennst hiermit an, dass für uns weder eine Verpflichtung für die Vermarktung, den Vertrieb oder des Anbietens zum Verkauf deines Werkes besteht, noch dazu, die Vermarktung, den Vertrieb oder das Anbieten zum Verkauf fortzusetzen, nachdem wir einmal damit begonnen haben. Wir dürfen dein Werk aus dem Programm entfernen und seine weitere Nutzung jederzeit nach unserem alleinigen Ermessen ohne Ankündigung beenden.

Hier scheint uns wieder der letzte Absatz entscheidend: OBS darf jederzeit ohne Begründung aufhören, dein Werk zu verkaufen. Die Rechte verbleiben dennoch bei OBS.

10. Ausschlussklausel; begrenzte Haftung

Das Programm wird „wie gesehen“ zur Verfügung gestellt. Wir und DER Besitzer können zu keiner Gelegenheit haftbar gemacht werden für etwaigen Datenverlust, indirekten Schaden oder Folgeschaden, Schadensersatzverpflichtungen oder Vertrauensschaden, der oder die als Folge aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entsteht oder entstehen, noch für billigkeitsgerichtlichen Behelf oder Abschöpfung von Vermögensvorteilen JEDWEDER Art UNGEACHTET IHRER ENTSTEHUNG und unabhängig von jeglicher Haftung. Unter keinen Umständen wird unsere Haftung (oder die DES BesitzerS) IM RAHMEN DER VORLIEGENDEN Vereinbarung (I) den Betrag DER dir geschuldeten und durch uns bezahlten Gebühren, DIE SICH AUS DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG UND für einen Zeitraum von zwölf Monaten im Vorfeld der Forderung ERGEBEN, ODER (II) fünfzig US-Dollar (50,00 $) überschreiten, JE NACHDEM, WELCHER BETRAG DER HÖHERE IST. Wir lehnen bezüglich aller unserer (oder in unserem Auftrag) zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, Software, Inhalte oder Produkte in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung oder dem Programm ausdrücklich jegliche Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder impliziert, AB, einschlieSSlich der implizierten Gewährleistungen hinsichtlich Marktgängigkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck und nicht erfolgter Rechtsverletzung. Du erklärst dich damit einverstanden, dass wir nicht gewährleisten können, dass Ausgaben deines Benutzergenerierten Inhalts vor Diebstahl oder Missbrauch geschützt sind oder dass Kunden sich ausnahmslos an alle Regeln zur Nutzung von Inhalten halten. OneBookShelf haftet weder im Falle des Versagens von Sicherheitssystemen oder -prozessen noch bei der Nichteinhaltung von Regeln zur Nutzung von Inhalten durch Kunden. Wir können nicht garantieren, dass unsere Systeme immer verfügbar sein werden, und wir haften nicht für das Versagen von Systemen oder prozessen, für Störungen, Ungenauigkeiten, Fehler oder Wartezeiten.

Einige Rechtssysteme erlauben den Ausschluss implizierter Gewährleistungen nicht, weswegen die obige Ausschlussklausel möglicherweise nicht in Gänze auf dich zutrifft.

11. Rechtsgültige Ausfertigung weiterer Vereinbarungen und Dokumente

Der Schutz von Rechten erfordert gelegentlich das formelle Einreichen von Dokumenten in Papierform, und es kann hilfreich für uns sein, physische und von dir unterzeichnete Versionen dieser Vereinbarung und anderer Dokumente vorliegen zu haben. Du stimmst hiermit zu, jedwede weiteren Dokumente zu unterzeichnen und an uns zu übermitteln, nach denen wir dich in einem sinnvollen Rahmen ersuchen, um die Einräumung von Rechten an uns (und den Besitzer) im Zuge dieser Vereinbarung zu bestätigen, sowie allen Anweisungen Folge zu leisten, die wir dir hinsichtlich Unterschrift und Rücksendung geben („zusätzliche Dokumente“). Sofern du solche Dokumente nicht innerhalb von 30 Tagen bearbeitest und zurücksendest, erteilst du uns die Befugnis, die zusätzlichen Dokumente in deinem Namen zu unterzeichnen, und um deine Vereinbarung gesetzlich vollziehbar zu machen, ernennst du uns hiermit unwiderruflich zu deinem Bevollmächtigten mit der vollständigen Vollmacht, die zusätzlichen Dokumente zur Bestätigung unserer Rechte rechtsgültig zu unterzeichnen, zu bestätigen und einzureichen. Juristisch gesprochen ist deine Ernennung eine Vollmacht in Verbindung mit einem Rechtsanspruch.

12. Kein Rücktritt oder Unterlassungsanspruch

Alle uns (und dem Besitzer) im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung eingeräumten Rechte sind unwiderruflich. Keine Verletzung dieser Vereinbarung unsererseits (oder durch den Besitzer) ermächtigt dich zu billigkeitsrechtlichem Rechtsbehelf, ob durch Unterlassung oder auf andere Weise, was deinen benutzergenerierten Inhalt oder andere Werke betrifft, die in Übereinstimmung mit den mittels dieser Vereinbarung übertragenen Rechten oder deren Nutzung erstellt wurden. Sollten die an OBS (oder den Besitzer) übertragenen Rechte durch ein Urheberrecht oder ein vergleichbares Recht an dich zurückfallen und du zu einem Folgezeitpunkt Vorbereitungen treffen, eine Vereinbarung mit einer dritten Partei bezüglich der Lizenzierung, Ausübung oder sonstigen Veräußerung aller oder einiger dieser Rechte zu schließen, wirst du OBS und den Besitzer über die vorgeschlagenen Bedingungen (und alle Änderungen der Bedingungen) sowie die beteiligte Partei informieren. In jedem Fall gilt sowohl für OBS als auch für den Besitzer anschließend eine Frist von 10 Werktagen, um die fraglichen Rechte zu den Bedingungen zu erwerben, die du jener dritten Partei gestellt hast.

13. Allgemeine Bestimmungen

(a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Streitgegenstands dar. Sollte irgendeine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung von einem Gericht oder einer zuständigen gerichtlichen Behörde als ungültig erachtet werden, wird die jeweilige Bestimmung als derartig umformuliert behandelt, dass sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz die ursprünglichen Absichten der Parteien so genau wie möglich widerspiegelt, und der Rest der vorliegenden Vereinbarung soll seine vollständige Gültigkeit behalten. Das Versagen einer der Parteien, eine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung durchzusetzen, hebt das Recht der Partei zur späteren Durchsetzung der fraglichen Bestimmung nicht auf.

(b) Die Parteien sind hinsichtlich ihres Bezugs zueinander unabhängige Vertragsnehmer. Die vorliegende Vereinbarung stellt weder eine Partnerschaft oder gemeinsame Gesellschaft aus den beteiligten Parteien dar, noch soll sie als solche oder ein Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Verhältnis aufgefasst werden.

(c) Die vorliegende Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und Abtretungsempfänger bindend und wird zu ihren Gunsten wirksam sowie für sie vollstreckbar.

(d) Du stimmst hiermit zu, dass alle Angelegenheiten bezüglich deines Zugangs zum Programm oder dessen Nutzung, einschließlich aller Streitfälle, ungeachtet der gesetzlichen Bestimmungen den Gesetzen der Vereinigten Staaten und den Gesetzen des Bundesstaates Georgia unterliegen. Du stimmst hiermit der persönlichen und örtlichen Gerichtsbarkeit durch den Staat und die Bundesgerichte in DeKalb County, Georgia zu und verzichtest auf jeglichen Widerspruch der sachlichen oder örtlichen Nichtzuständigkeit dieser Gerichte. Die vorangegangene Bestimmung bezüglich der Örtlichkeit gilt nicht, falls du ein in der Europäischen Union ansässiger Kunde bist. Bist du ein in der Europäischen Union ansässiger Kunde, darfst du deinen Antrag bei den Gerichten jenes Landes stellen, in dem du deinen Wohnsitz hast. Jeder Anspruch im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung muss innerhalb eines (1) Jahres nach Eintreten des Sachverhalts der Klage vorgebracht werden; andernfalls verjährt der Klageanspruch. Du bestätigst hiermit ausdrücklich, dass keinerlei Rückerstattung für Schäden außer den Auslagen angestrebt oder erhalten werden kann, mit Ausnahme der der obsiegenden Partei zustehenden Kosten und Anwaltsgebühren. Sollten aus oder in Verbindung mit deiner Nutzung des Programms Meinungsstreitigkeiten oder ein Streitfall zwischen uns und dir entstehen, werden die Parteien versuchen, einen solchen Streitfall rasch und in gutem Glauben zu lösen. Sollte es uns nicht gelingen, einen solchen Streitfall innerhalb einer vernünftigen Frist (nicht länger als dreißig (30) Tage) zu lösen, darf jede Partei eine solche Meinungsstreitigkeit zur Schlichtung weitergeben. Kann der Streitfall nicht durch Schlichtung gelöst werden, steht es den Parteien frei, jedes ihnen gemäß der geltenden Gesetze zur Verfügung stehende Recht oder entsprechende Rechtsmittel zu ergreifen.

Das einzig Interessante in diesem Abschnitt: Wenn du dich rechtlich wehren willst und nicht in der EU lebst, musst du nach US-Recht in DeKalb County, Bundesstaat Georgia, USA klagen. Vorher solltest du aber noch ein nicht näher erklärtes Schlichtungsverfahren durchlaufen.

Änderungsprotokoll:
Bisher keine Änderungen.

Die Betonung liegt auf „bisher“. Ob man zu den derzeitigen Bedingungen dort Inhalte einstellen möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden. Eine Empfehlung dafür oder dagegen wollen wir nicht geben. Wir wünschen uns aber sehr, dass Ulisses es noch schafft, OBS die Bedingungen abzuringen, die sie bisher angekündigt hatten – denn mit denen halten wir das Scriptorium weiterhin für eine großartige Sache. In diesem Sinne:

Charlie Einhorn Nandus Heinz HeinzurionNandurion-Disclaimer: Mit dem Lesen dieses Artikels erklärt Ihr, geschätzte Leser, euch damit einverstanden, dass alle Kommentare unter diesem Artikel für alle Zeitalter alleiniges geistiges Eigentum des Nandurion-Handelskonsortiums (NHK) mit Sitz Korelkin werden. Alle Streitigkeiten werden nach einer fünfjähren Wartefrist nur durch ein Schiedsgericht auf Kosten des Lesers bestehend aus drei Alveranieren nach Handelsrecht der Republik Belhanka entschieden. Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist Neu-Bosparan, Bilku, Königreich Südmeer. Die Klärung per Duell ist ausgeschlossen.

Über Nick-Nack

Nick-Nack heißt eigentlich Daniel und spielt seit Ende der 90er Jahre Das Schwarze Auge. Nach einer fast 10-jährigen Rollenspielpause stieg er Anfang 2015 wieder in das Hobby ein und betreibt seitdem unter anderem einen YouTube-Kanal, auf dem er seine Rollenspielrunden zeigt und Tipps und Tricks zum Hobby austauscht.
Dieser Beitrag wurde unter Das Schwarze Auge, DSA5-Kolumne, Kolumnen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

32 Antworten zu Scriptorium Aventuris: Die Bedingungen

  1. Stephan Schäfer sagt:

    EIN GROSSES DANKE AN DIE NANDURITEN, WELCHE DIE BEDINGUNGEN DES SCRIPTORIUM AVENTURIS AUSEINANDER GENOMMEN HABEN!!!

    Zugegeben; ich hätte mir die AGB nicht vollständig durchgelesen, und sicherlich auch einige der zukünftigen Publizierer nicht. Und deshalb kann man euch es nicht hoch genug anrechnen, auf die Fallstricke der Bedingungen hinzuweisen.

    Ich bin mal gespannt, ob Ulisses hier noch eine Anpassung der ABG bewirken kann. Ansonsten sehe ich eher schwarz für eine großartige Idee, mangels Beiträgen aus der Community, die sich auf diese Enteignung nicht einlassen wollen…

    [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

  2. Mmmh… Ehrlich gesagt gibt es für mich nun insgesamt vier KO-Kriterien, die mich davon abhalten dort etwas zu veröffentlichen. Die Unwiderrufbarkeit seitens der Autoren ist ein starkes Stück, aber auch die Willkür, der man zwangsläufig ausgesetzt ist, sei es bei der Preisgestaltung, der Exklusivität und dem Recht am eigenen Werk sind fast noch schlimmer…
    Peinlich wird es obendrein dadurch, dass der Text noch die Notizen enthält, wonach die Beteiligten ganz genau zu wissen scheinen, was das im Grunde für ein Knebelvertrag ist. Bin gespannt, ob sich daran noch was ändert.

    Ansonsten hätte sich Ulisses echt ein schlimmes Ei gelegt, wenn man auf diesen Vertragsbestandteilen beharren sollte. Und falls ja: Wie kommt man nur darauf, dass die Fanszene so einen „Vertrag“ nicht mit Schimpf und Schande aus der Stadt jagt? Und wieso gibt es eigentlich keine erläuternden, beschwichtigenden oder beruhigenden Begleitworte seitens Ulisses‘?

    Erstmal abwarten und Tee trinken. Vielleicht werden die Bedingungen ja noch entschärft und gestalten sich etwas fanfreundlicher. Also noch keine überschnelle Aburteilung…

    [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

    • Für uns zwei Riesländer heißt es sowieso erstmal warten, bis unsre Fokusspielhife „Tal der Klagen“ fertig ist… Dann schauen wir mal.

      [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

      • Da bin ich erst Recht skeptisch, denn hierzu müssten alle Beteiligten ihre Rechte vollumfassend abgeben. Heißt auch: OBS erhält die Rechte an der Verwendung des Begriffs „Rakshazar“. Und das ist doch etwas unerfreulich, nicht? 😉

        [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

        • Das wäre die Untertreibung des Jahres.

          [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

          • Na ja, Ulisses verwendet den Begriff in den Büchern ja auch „ohne Genehmigung“. Aber wir wären schön blöd, uns über die nette Werbung zu beschweren, oder? *grins*
            Aber den Amis gönne ich das nicht! ^^

            [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

        • Stephan Schäfer sagt:

          Ich kann mir 2 Szenarien vorstellen, wie es zu diesen AGBs gekommen ist (Achtung: REINE SPEKULATION!!!):

          1. Ulisses hat zu sehr die Standard-ABG von OBS kopiert, ohne sich über die Tragweite des Inhalts bewusst gewesen zu sein … zumindest nicht im vollem Umfang. So haben Sie (ursprünglich) zum Thema Urheberrecht folgendes geschrieben:

          „Dem Verlag gehören keinerlei IPs, die du in deinen Veröffentlichungen erschaffst. Dem Verlag gehören allerdings alle IPs, die er beiträgt. Darüber hinaus räumt die Vereinbarung zum Gemeinschaftsinhalteprogramm dem Verlag und allen Schöpfern von Gemeinschaftsinhalten eine Lizenz an deinen IPs ein.“

          Du solltest also nicht das Urheberrecht übertragen, sondern lediglich Ulisses eine automatische Lizenz erteilen.
          https://ulissesspiele.zendesk.com/hc/de/articles/206848890-Fragen-zu-Urheberrecht-und-Lizenzen

          2. Ulisses musste feststellen, dass OBS im Punkt des Urheberrechts auf seiner bisherigen Linie beharrt. Somit stand man vor der Wahl, entweder das OBS-Modell zu übernehmen oder das ganze Projekt abzusagen. Und vielleicht hat sich wegen diesem Punkt ja auch die Veröffentlichung des Scriptoriums so lange hingezogen.

          Ich möchte nochmals betonen, dass beide Punkte REINE SPEKULATION sind. Aber ich hoffe, dass Punkt 1 eher der Wahrheit entspricht … denn dann könnte Ulisses noch die AGB korrigieren.

          [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

  3. Grabjosch Frumostein sagt:

    Danke für die Mühe, uns allen eine Zusammenfassung und Bewertung der „Bedingungen“ zur Verfügung zu stellen. Beim durchkämpfen des Textes sind mir zwar einige angesprochene Dinge aufgefallen, jedoch bei weitem nicht alle und schon gar nicht mit möglichen Konsequenzen. Und dafür, wie schnell Du in wenigen Stunden seit Indienststellung des Scriptoriums diese Rezension einstellst, gebührt Dir Dank und Respekt der DSA-Netzwelt.
    Auf das Scriptorium habe ich sehr interessiert gewartet. Deine Zusammenfassung bestärkt mich in meiner Meinung, was ich nach laienhaften Begutachten von dem Scriptorium in der jetzigen Form halte. Das ist unausgegorener Müll, rechtlich nicht eindeutig, mit TTIP-hafter Knebelung und Gängelung der Community-Autoren. Die Layout- Karten- und Illustrationenpakete sind sehr nett. Allerdings nur für die private Runde, ohne jemals andere an der eigenen Kreativität teilhaben lassen zu können. Da haben die bisherigen Fanware-Materialien einen höheren Mehrwert.
    Ulrich Kiesow rotiert im Grab, wenn auf diese Weise mit seinem Lieblingsanliegen verfahren wird: Das Einbeziehen der Spielerschaft in die Welt des Schwarzen Auges.

    [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

    • Nick-Nack sagt:

      Nur, dass kein falscher Eindruck entsteht: Der Artikel ist ein Gemeinschaftswerk mehrerer Nanduriaten 🙂
      Außerdem würde ich sagen: Einfach mal abwarten, wie Ulisses die Bedingungen noch anpasst bzw. anpassen lässt. Der Start war holprig, aber noch bin ich guter Dinge, was das Scriptorium angeht.

      [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

      • Grabjosch Frumostein sagt:

        Dann Dank den Mehreren, Preiset die Vielfalt!
        Zum Thema:
        Meine Enttäuschung ist Stand Heute. Und natürlich bin ich wie immer guter Hoffnung, was Änderungen und Verbesserungen betrifft, Meckern um des Meckerns Willen wollte ich.

        [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

    • EinTyp sagt:

      So wirds, wenn sich nicht noch was ändern, auch bei mir laufen. Ich werde natürlich die (wirklich tollen) Materialien nutzen und auch in eigene Abenteuer einarbeiten aber meinen private Runde werden die wohl nicht verlassen können.

      Wenn eine Veröffentlichung eines Tages zu anderen Bedingungen möglich ist kann ich dass ja noch nachholen.

      [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

  4. Frostgeneral sagt:

    Große Klasse Nicknack…
    Icht stimme den Bedingungen übrigens zu und fordere die Einreichung einer Kopie mit Siegel an Kaiser Reto. Das Faktum, er sei verstorben ist dabei hinfällig. Reto bleibt eine juristische Person

    [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

  5. Brandur sagt:

    Danke für die Erläuterungen! Hört sich nicht so verlockend an …

    [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

  6. Queery sagt:

    Danke Nandurion! Ich hoffe Ulisses überdenkt das. So ist es nicht Nutzbar und es besteht die Gefahr Fan-Material eher aus dem Verkehr zu ziehen (z.B. wenn OBS es nicht mehr veröffentlichen will, weil irrelevant, oder wenn sie pleite gehen) als Zugänglich zu machen.

    [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

  7. Mechanicus sagt:

    Warum muss ich hier gerade spontan an den Herrn der Ringe denken:

    Einen Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden,
    Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden

    😉

    Danke für die Aufbereitung!

    [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

  8. Nazir ibn Yussuf sagt:

    Sehr schöner Service, vielen Dank!

    Ich habe zwei Anmerkungen zu Dingen, die ihr glaube ich nicht ganz richtig dargestellt habt:

    1. Unter 2 (c) werden OBS keine Rechte eingeräumt. Mein Werk wird Teil des Programms und der Besitzer darf das nutzen. Besitzer ist aber Ulisses, nicht OBS.
    Der Unterschied ist natürlich gering, da OBS ja unter 5. (b) seine Lizenzen bekommt.

    2. Die Gerichtsstandsvereinbarung in 13. (d) nimmt EU-Bürger explizit aus.

    Dafür gibt es natürlich noch viele weitere Probleme. zB den Haftungsausschluss, der mir doch seeeehr weit und unbestimmt klingt. Oder der Verzicht auf die Urheberpersönlichkeitsrechte. 😀

    [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

    • Sedef ibn Feyhach sagt:

      Hallo Nazir,

      2(c) scheint uns in der Tat nur die Definition für den weiteren Vertrag zu sein, wie sie in anglo-amerikanischen Verträgen üblich sind. Wir haben diesen Punkt aber trotzdem schon an dieser Stelle aufgegriffen. Den Teil zur EU haben wir in den Details weiter unten auch so aufgenommen 🙂

      Es gibt auch einige Passagen, bei denen wir zumindest Zweifel haben, ob das so vereinbart werden darf. Darauf wollten wir hier aber nicht im Einzelnen eingehen.

      Nandusgefällige Grüße

      Sedef für die Nanduriaten

  9. Wahnfried sagt:

    Hesinde steh uns bei. Ein normales Einzelabenteuer wird derzeit für knappe 15 Euronen verkauft. Das bedeutet, dass es nicht nur 70 Seiten hat, sondern auch vollfarbig illustriert ist. Wer bei seinem Werk eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht, kann nicht nur im Rahmen der AGB um bis zu 40% geprellt, sondern auch einfach vor die Tür gesetzt werden. Rechte hat man keine, sondern nur Pflichten und Steuern muss man auch noch bezahlen. Ich bin überzeugt, dass Phex sich bei den AGB angewidert abwendet…

    [Dieser Kommentar ist geistiges Eigentum des NHK]

  10. Cendrasch sagt:

    Ich hatte erwartet, das es sowas wie Wiki.aventurica ist. Aber nein, es ist etwas anderes, was mich nicht wirklich weiter bringt….

  11. Thorjin sagt:

    Die AGBs wurden inzwischen angepasst, die obige Version ist also inzwischen obsolet.

  12. Rhanaya sagt:

    Warum in aller Welt musste es ein US Unternehmen sein ???
    Gab es den keines das nach EU Recht funktioniert oder besser ein Deutsches ? Aleine § 8d dürfte noch für Verstimmung sorgen, welche Öffentlichkeit und Gesetze, die Amerikanischen ? Wer prüft das und wie, ich erlaube mir mal auf Facebook hinzuweisen und deren Auffassung von Porno, Beleidigungen etc.
    Nippel gaaaaanz schlimm, Hasskommentare = freie Meinungsäußerung.

  13. Thorjin sagt:

    Inzwischen gibt es auch die Erklärung von DriveThru, warum da zuerst die falschen AGBs standen und nicht die, die von Ulisses vorgesehen waren (und jetzt online sind):
    http://www.ulisses-spiele.de/neuigkeiten/2016-11-16-scriptorium-aventuris-ein-holpriger-start/

    • Sedef ibn Feyhach sagt:

      Vielen Dank für den Hinweis. Haben wir gesehen und erstmal per Twitter weiter gegeben. Wir schauen uns gerade die neue Fassung an.

      Nandusgefällige Grüße

      Sedef für die Nanduriaten

  14. Gerwulf_Treublatt sagt:

    Hallo liebe Nandurianten!
    Das zu lesen tut mir echt schmerzt meine Augen. Mal ganz undiplomatisch – was soll der S*#&¥?!
    Statt einfach die AGB zu kopieren und hätte man das doch einfach über Ulisses selbst laufen lassen können. Eigene AGB usw. Dann hätte man sich jetzt eine Menge Kritik erspart und müsste nicht wieder an etwas Fertigem herumbasteln bis es halbwegs passt. Das klappt auch bei Regelwerken nicht, btw. 🙂 Und warum man jetzt ausgerechnet diese AGB einfach kopiert hat, erschließt sich mir nicht so ganz. Kann mir das jemand erklären? Ich meine, die sind sich noch nicht mal sicher, ob das überhaupt rechtlich möglich ist. Was?! So gut die Idee auch ist, aber das Schiff sinkt bereits beim ersten Auslaufen, weil sich Löcher im Rumpf auftun..

    • Nick-Nack sagt:

      Zum Glück handelt es sich bei den alten Bedingungen tatsächlich nur um einen Copy-Paste-Fehler. Inzwischen hat Ulisses die Bedingungen aktualisiert, und jetzt sieht das alles gleich viel besser aus. Wir schauen uns die neuen gerade an und stellen bald einen Artikel online 🙂

    • Xeledon sagt:

      Das „über Ulisses selbst“ laufen zu lassen, halte ich zwar auch für eine Ideallösung, würde aber auch voraussetzen, dass Ulisses das Ganze nicht mehr über DriveThru-RPG umsetzt, sondern eine komplett eigene Infrastruktur für digitale Publikationen aufbaut. Und ich fürchte, das ist vom finanziellen und logistischen Aufwand her nicht mal ansatzweise umsetzbar und somit völlig utopisch. Insofern ist man in der Praxis leider von bereits existierenden Strukturen – in diesem Falle nachvollziehbarerweise jenen des den Rollenspiel-PDF-Markt absolut dominierenden DT-RPG – abhängig und muss sich auch im Rahmen von deren Spielregeln bewegen. Diese wurden natürlich auf Basis des in deren Herkunftsland üblichen entwickelt und scheren sich in erster Näherung mal einen feuchten Dreck um die Befindlichkeiten deutscher Nutzer. Ich schätze mal, alleine daraus erklären sich praktisch alle Seltsamkeiten dieser AGBs. Und meine Hoffnung, dass da am Ende der Input der Community zu wirklich fanfreundlichen AGBs führen wird, ist schon sehr begrenzt, ohne dass ich Ulisses dabei irgendeine Form von bösem Willen oder die Absicht, ihre Fans abzuzocken, unterstellen würde.

  15. onlinegames sagt:

    Hallo liebe Nanduriaten, Danke dafür, dass ihr die AGBs so durchleuchtet habt, auch wenn diese mittlerweile hinfällig sind! 🙂 Das ist ein wirklich klasse Support. Dafür schätzt man euch! Ich bin froh, dass es sich hier nur um einen „copy&paste Fehler“ handelt, weil ich muss sagen zu den alten Bedingungen, wäre ich nicht bereit gewesen mein Fan-Material zu veröffentlichen. So hätte man bestimmt den einen oder anderen Fan vergrault. Die neuen Bedingungen scheinen um einiges fanfreundlicher gestalten zu sein, wie man es von Ulisses erwartet. @Nick-Nack ich freu mich schon auf den neuen Artikel. 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert