Scriptorium Aventuris: Die neuen Bedingungen

scriptorim-aventuris-logo-300x137Seit gestern steht das Scriptorium Aventuris online und erlaubt es, eigene Werke im DSA-Universum zu veröffentlichen. Los ging es mit einer kleinen Panne: OBS, der Betreiber des Scriptoriums, hatte veraltete Bedingungen online gestellt. Diese hatten wir auch für euch auseinander genommen.

Inzwischen wurden die Bedingungen aber aktualisiert. Wir zitieren im Folgenden die aktuellen Bedingungen voll, und fassen sie jeweils in kurzen Abschnitten zusammen. Falls ihr die Bedingungen auch einsehen wollt: Geht dafür auf www.ulisses-ebooks.de, klickt oben rechts auf „Konto“ und dann, weiter unten beim Punkt „Meine Inhalte“, auf „Neuen Gemeinschaftsinhaltetitel eingeben“. Wenn ihr dann bei „Select Program“ im Dropdown-Menü „Scriptorium Aventuris“ auswählt, erscheint weiter unten die Gemeinschaftsinhaltevereinbarung.

Nach wie vor gilt: Wir sind natürlich keine Anwaltskanzlei, sondern nur eine nandusgefällige Rezensionsseite. Was in diesem Textblock überhaupt so vereinbart werden kann und was nicht, können wir euch auch nicht beantworten. Wir konzentrieren uns auf die Frage: Entsprechen die Bedingungen jetzt dem, was Ulisses angekündigt hatte?

Kurz gesagt: Ja. Nach unserem Verständnis besagen die Bedingungen unter anderem Folgendes:

  • Die Vereinbarung schließt ihr nicht mit Ulisses-Spiele, sondern mit der US-Firma OneBookShelf Inc (kurz OBS).
  • Wenn man zu diesen Bedingungen etwas in das Scriptorium einstellt, gibt man die nötigen Nutzungsrechte an dem Werk zeitweise an OBS ab.
  • OBS gewährt umgekehrt den Nutzern, auf den Werken der anderen Nutzer aufzubauen.
  • Kündigt man den Vertrag mit OBS, verliert OBS auch den Großteil der Nutzungsrechte. Lediglich bestehende Werke anderer Nutzer, die auf den eigenen Werken aufbauen, dürfen weiterhin diese nutzen.
  • Es ist auch möglich, Inhalte einzustellen, die man selbst von anderen lizensiert hat, wie es beispielsweise bei einem FATE-Regelbuch für DSA der Fall wäre.
  • OBS darf jederzeit bis zu 40% Rabatt auf dein Produkt geben, was auch die Einnahmen des Autors entsprechend schmälern würde.
  • Die Bezahlung ist nur über Paypal in US-Dollar möglich, die Gebühren trägt man selbst.

Die Richtlinien sind angelehnt an das Community Content Agreement, welches DriveThruRPG für die DM’s Guild verwendet, das Dungeons-and-Dragons-Vorbild des Scriptoriums. Zur DM’s Guild gibt es bereits seit längerem entsprechende Diskussionen, aus der wir diesen Beitrag einmal herausgreifen. Ein Großteil der dortigen Kritik trifft auf die Bedingungen des Scriptoriums aber nicht zu.

Diese Vereinbarung über Gemeinschaftsinhalte (die vorliegende „Vereinbarung“) ist eine verbindliche Übereinkunft zwischen dir, der mittels deines Kundenkontos auf dieser Webseite registrierten Einzelperson, oder der juristischen Person, als deren Vertreter du agierst, und OneBookShelf, Inc („OBS“), der Mutterfirma diverser Online-Marktplätze wie DriveThruRPG, RPGNow und anderen.

Diese Vereinbarung deckt deine Teilnahme an und deine Nutzung von Scriptorium Aventuris sowie den Webseiten von OBS ab, die es zur Verfügung stellt (das „Programm“).

1. Zustimmung

Du akzeptierst diese Vereinbarung durch das Anklicken von „Ich stimme zu“, um einen neuen Titel (das „Werk“) einzurichten und an OBS zu übermitteln.

Du stimmst damit des Weiteren den INHALTSRICHTLINIEN für Scriptorium Aventuris in ihrer Gänze zu. Diese findest Du unter: https://ulissesspiele.zendesk.com/hc/de/articles/206848970-Inhaltsrichtlinie-f%C3%BCr-Scriptorium-Aventuris

Du schließt also diesen Vertrag mit der amerikanischen Firma OneBookShelf (OBS), dem Betreiber der Plattform, und nicht mit Ulisses Spiele. Außerdem musst du dich an die Inhaltsrichtlinen von Ulisses halten, nach denen unter anderem ein bestimmter Disclaimertext in deinem Werk enthalten sein muss. Diese Inhaltsrichtlinien werden wir uns in einem weiteren Artikel ebenfalls noch einmal anschauen.

2. Definitionen des geistigen Eigentums

(a) Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH (allgemein „der Besitzer“) hat OBS das Recht eingeräumt, Teile des Spiels DSA des Besitzers (das „geistige Eigentum des Besitzers“) zu nutzen und mittels einer Unterlizenz im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung eingeschränkte Rechte an dich zu übertragen.

Das geistige Eigentum des Besitzers umfasst alle Tischrollenspielmaterialien und -inhalte von Das Schwarze Auge, die dir mittels des Programms zugänglich gemacht werden. Hierzu zählen unter anderem:

Das Schwarze Auge-Regelwerke

Teile und Elemente von Das Schwarze Auge-Spielwelten

Illustrationen sowie andere grafische Vorlagen und Materialien

Das geistige Eigentum des Besitzers kann jederzeit und aus beliebigem Grund ohne Haftung dir gegenüber geändert werden. Allerdings muss ein im Zuge des Programms veröffentlichtes Werk, dessen Veröffentlichungsdatum vor einer Entfernung oder Änderung des geistigen Eigentums des Besitzers liegt, nicht entsprechend entfernt oder geändert werden.

Ulisses hat OBS und darüber dir die nötigen Rechte an DSA als Unterlizenz eingeräumt. Ulisses darf ändern, welche Elemente du verwenden darfst, aber wenn du für ein früheres Werk etwas verwenden durftest, musst du es nachher nicht löschen oder anpassen, bloß, weil Ulisses es sich anders überlegt hat.

(b) „Nutzungsrechte des Programms“ wird definiert als Nutzungsrechte für alle benutzergenerierten Inhalte (siehe Definition unten), die mittels des Programms veröffentlicht wurden und werden.

(c) „Benutzergenerierter Inhalt“ wird definiert als in deinem Werk enthaltene, urheberrechtlich eigenständige Elemente wie etwa Originalfiguren, -szenen, -örtlichkeiten und -ereignisse. Benutzergenerierter Inhalt umfasst nicht die in deinem Werk enthaltenen Illustrationen und Kartenmaterialien. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung erteilst du ausdrücklich ein Nutzungsrecht für deine benutzergenerierten Inhalte, wenn du sie im Rahmen des Programms veröffentlichst. Sie werden Teil der Nutzungsrechte des Programms und können von anderen Teilnehmern des Programms sowie vom Besitzer wie in der vorliegenden Vereinbarung beschrieben genutzt werden kann. Dein geistiges Eigentum und Urheberrecht wird explizit nicht übertragen.

Du gibst die nötigen Nutzungsrechte an deinen Inhalten ab. Deine Inhalte können auch von anderen verwendet werden, um darauf aufbauend im Scriptorium zu veröffentlichen.

3. Kontoinformationen; Sperrung des Kontos

(a) Kontoinformationen; keine Mehrfachkonten. Die Teilnahme am Programm setzt ein aktives Nutzerkonto voraus. Du musst gewährleisten, dass sämtliche Informationen, die du in Verbindung mit der Erstellung deines Kontos übermittelst, wie etwa dein Name, deine Postanschrift sowie deine E-Mail-Adresse, zum Zeitpunkt der Übermittlung korrekt sind und dass du sie während der Nutzung des Programms auf dem jeweils aktuellsten Stand hältst. Du darfst immer nur ein Konto zurzeit unterhalten. Du erklärst dich hiermit einverstanden, keine falschen Identitäten zu nutzen, dich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Benutzernamen oder ein Passwort zu nutzen, zu deren Nutzung du nicht berechtigt bist. Du willigst außerdem ein, dass wir dir E-Mails mit Informationen zum Programm und anderen Veröffentlichungsmöglichkeiten zusenden dürfen. Diese Einwilligung bezüglich der Kontaktierung deiner Person mittels E-Mail hat Vorrang vor jedweden anderslautenden Anweisungen, die du uns gegeben hast, einschließlich über die Webseite von Ulisses Medien und Spiel Distribution GmbH.

(b) Kontosicherheit. Du bist alleinig verantwortlich für den Schutz und die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht, was den Benutzernamen und das Passwort deines Kontos anbelangt, und du bist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die über dein Konto abgewickelt werden, ungeachtet dessen, ob diese Aktivitäten mit deiner Erlaubnis stattfinden oder nicht. Du darfst weder Dritten gestatten, das Programm über dein Konto zu nutzen, noch dein Konto im Auftrag Dritter nutzen. Du willigst hiermit ein, OneBookShelf.com umgehend über jegliche nicht autorisierte Nutzung deines Benutzernamens, Passworts oder Kontos zu unterrichten.

(c) Kontosperrung. Wir dürfen jederzeit aus triftigen Gründen dein Konto teilweise oder dauerhaft sperren oder deine Teilnahme am Programm beenden. Du nimmst hiermit zur Kenntnis, dass du in diesem Fall unter Umständen vom Zugriff auf Kommunikation und Inhalte auf Seiten von OBS ausgeschlossen wirst. Falls wir dein Konto sperren, musst du die Nutzung sämtlicher Scriptorium Aventuris-Konten einstellen und darfst keine neuen Konten einrichten.

Falls du dauerhaft gesperrt wirst, scheidest du automatisch aus dem Programm aus, sodass auch deine Werke nicht mehr von OBS angeboten oder im Rahmen des Programms genutzt werden. Kunden, die dein Werk digital gekauft haben, haben u. U. weiterhin das Recht, dieses Werk von OBS herunterzuladen.

Sollte dein Nutzerkonto bei OBS gesperrt werden, werden deine Werke nicht weiter angeboten und du darfst nicht über weitere Konten wieder in das Programm einsteigen. Diejenigen, die deine Werke schon erworben haben, können sie aber weiter runterladen. Was „triftige“ Gründe für eine Sperrung sein könnten, bleibt allerdings schwammig.

4. Dir eingeräumte Rechte

(a) Unter Vorbehalt der Einhaltung der Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung deinerseits räumt OBS dir das eingeschränkte, nicht übertragbare, persönliche, weltweite und wiederrufbare einfache Recht zur Nutzung sowie sonstigen Einarbeitung des geistigen Eigentums des Besitzers und des Programms in dein(e) Werk(e) ein, um diese mittels des Programms sowie nach Ermessen des Besitzers auch auf anderen Plattformen und über andere Kanäle zu vertreiben.

(b) Du darfst deine benutzergenerierten Inhalte des Weiteren außerhalb des von OBS zur Verfügung gestellten Programms oder anderer durch den Besitzer autorisierter Plattformen und Kanäle ausstellen, vervielfältigen, veröffentlichen, verbreiten und verkaufen. Bei Nutzungen außerhalb des Programms werden dir aber KEINE der in dieser Vereinbarung genannten Nutzungsrechte anderer eingeräumt.

Du darfst die Inhalte von Ulisses und anderer im Scriptorium verwenden, um darauf aufbauend selbst im Scriptorium zu veröffentlichen. Du darfst hiernach deine Inhalte auch außerhalb des Scriptoriums verbreiten, allerdings nicht mit den Inhalten anderer aus dem Scriptorium und wohl auch nicht mit dem Inhalt der Pakete von Ulisses. Und du darfst natürlich weiterhin nur Inhalte außerhalb des Scriptoriums verbreiten, die du schon vorher verbreiten durftest, weil es beispielsweise die Fanrichtlinien erlauben.

In dem kurzen Update zu den AGBs hat Ulisses allerdings folgendes geschrieben: „Es ist richtig, dass ihr mit dem Hochladen eurer Werke garantiert, dass ihr sie nicht noch auf einer anderen Plattform online stellen werdet (sonst würde das ganze Konzept einfach keinen Sinn ergeben).“ Dies widerspricht der Aussage in den Bedingungen. Eine kurze Klarstellung wäre an dieser Stelle hilfreich.

5. Rechte, die du OBS einräumst

(a) Eingeschränktes Erlöschen der Nutzungsrechte. Aufgrund unserer Lizenzvereinbarung mit dem Besitzer und wegen der gemeinschaftlichen Natur des Programms räumst du uns weitreichende Befugnisse bezüglich deines Werkes und der in deinem Werk genutzten benutzergenerierten Inhalte ein. Es handelt sich hierbei um ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an deinen benutzergenerierten Inhalten im Rahmen dieses Programms.

Diese Nutzungsrechte, die du OBS und darüber auch den Teilnehmern an diesem Programm einräumst, bleiben in Teilen auch nach dem Ausscheiden aus dem Programm bestehen. Mittels Online-Werkzeugen von OBS hast du die Möglichkeit, die öffentliche Darstellung und den Verkauf deines Werkes auf Marktplätzen von OBS zu verhindern, nicht aber den Verkauf von Werken anderer Autoren im Programm, selbst wenn diese Werke deinen von dir in deinem Werk erschaffenen benutzergenerierten Inhalt nutzen und somit zu einem Teil des geistigen Eigentums des Programms geworden sind, das von anderen Autoren genutzt werden darf.

(b) Erlöschen von Rechten. Wenn du das Programm verlässt, erlöschen auch die nicht-exklusiven Nutzungsrechte von OBS und damit des Programms und aller anderen Benutzer. Werke, die sich auf deine benutzergenerierten Inhalte beziehen und vor deinem Verlassen des Programms veröffentlicht wurden, bleiben davon unberührt und du räumst OBS und diesen Benutzern explizit das Recht ein, diese Werke weiter zu veröffentlichen und zu vertreiben.

Vor der Veröffentlichung eines eigenen Werks obliegt es jedem Benutzer, zu überprüfen, ob Werke, auf deren geistiges Eigentum Bezug genommen wird, noch im Rahmen des Programms verfügbar sind. Der Benutzer übernimmt somit auch die Haftung, falls es diesbezüglich zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

Wenn du dich beim Scriptorium abmeldest, verliert OBS die Nutzungsrechte an deinen Werken. Werke, die auf deinen aufbauen und eingestellt wurden, bevor du dich abgemeldet hast, dürfen aber weiterhin auf deinen Werken aufbauen.

Du musst selbst sicherstellen, dass du nicht auf Werke von jemandem aufbaust, der das Scriptorium bereits verlassen hat.

(c) Nicht-exklusives Nutzungsrecht in Bezug auf dein Werk. Vom Zeitpunkt des Einrichtens deines Werkes über das Programm auf der Webseite von OBS an erteilst du uns für die vollständige Dauer des verfügbaren Urheberrechtsschutzes (einschließlich etwaiger Verlängerungen) ein nicht-exklusives, bedingt widerrufliches Recht zur Weitererteilung von Nutzungsrechten sowie zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Übersetzung, Ausstellung, öffentlichen Aufführung, Weiterleitung und zum Druck deines Werkes in jedem Land der Welt sowie in allen Sprachen und Formaten mithilfe aller heute bekannten sowie in Zukunft entwickelten Mittel, ob teilweise oder vollständig, sowie das Recht, abgeleitete Werke auf Grundlage deines Werkes zu erstellen. Dieses Recht erlischt wie oben beschrieben mit deinem Ausscheiden aus dem Programm. Nutzungen deiner benutzergenerierten Inhalte außerhalb dieses Programms erfordern immer einer zusätzlichen Genehmigung deinerseits.

OBS darf dein Werk beliebig verbreiten, also beispielsweise auch in gedruckter Form. Wenn die Verbreitung außerhalb des Scriptorium-Programms erfolgt, benötigt OBS aber deine explizite Erlaubnis. Dies kann beispielsweise die Verbreitung durch Ulisses als Teil des DSA-Kanons betreffen.

(d) Nicht-exklusives Nutzungsrecht in Bezug auf sämtliche benutzergenerierten Inhalte deines Werkes. Von jenem Zeitpunkt an, da wir dein Werk erstmalig mittels des Programmes verfügbar machen, räumst du uns für die vollständige Dauer des verfügbaren Urheberrechtsschutzes (einschließlich etwaiger Verlängerungen) ein nicht-exklusives, bedingt widerrufliches Recht zur Weitererteilung von Nutzungsrechten sowie die exklusive, unwiderrufliche Lizenz an sämtlichen in deinem Werk enthaltenen benutzergenerierten Inhalten ein.

Du stimmst hiermit zu, dass uns die benutzergenerierten Inhalte ohne Notwendigkeit einer zusätzlichen Vergütung, Benachrichtigung oder Bestätigung zur uneingeschränkten Nutzung im Rahmen dieses Programms zur Verfügung stehen, einschließlich einer Befugnis unsererseits, anderen Autoren des Programms, dem Besitzer sowie anderen Dritten die Nutzung des benutzergenerierten Inhalts im Rahmen dieses Programms ohne eine separate Genehmigung deinerseits zu gestatten.

6. Urheberrecht, Nutzungsrecht und Zitatrecht

Durch die Zustimmung zu dieser Vereinbarung und die Teilnahme am Programm bestätigst du ausdrücklich, dass du die entsprechenden Nutzungsrechte für in deinem Werk verwendetes geistiges Eigentum besitzt bzw. dass dir diese durch das Programm eingeräumt werden und du keine Rechte Dritter damit verletzt.

Es ist ausdrücklich erlaubt, die Regeln anderer offener Lizenzsysteme zu verwenden, wobei du aber deren Bestimmungen und Nutzungsbedingungen einhalten und gewährleisten musst, dass andere Nutzer, die deine benutzergenerierten Inhalte verwenden, nicht unwissentlich gegen sie verstoßen.

Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, das Programm zu nutzen, um sogenannte Remixe oder Kompilationen der Werke anderer zu veröffentlichen. Du bestätigst, dass alle von dir eingestellten Werke einen angemessenen Anteil an eigenen benutzergenerierten Inhalten enthalten; bei Verstößen übernimmst du die Haftung.

Die Bestimmungen des deutschen Urheberrechts und Zitatrechts behalten ihre Gültigkeit und werden von dieser Vereinbarung nicht berührt und werden von dir ausdrücklich eingehalten.

Wenn du Inhalte nicht selbst geschrieben hast, musst du sicherstellen, dass du alle nötigen Rechte daran hast. Wenn man Teile deines Werks nur unter bestimmten Bedingungen weiterverwenden darf (beispielsweise wenn du etwas unter der „Creative Commons Attribution License“ lizensierst und diese Teile entsprechend nur genauso weiterlizensiert werden dürfen), musst du sicherstellen, dass dies für andere Nutzer ersichtlich ist, die auf deinem Werk aufbauen wollen.

Wenn du Inhalte anderer beispielsweise aus dem Scriptorium einfach kopierst, musst du auch etwas eigenes beitragen und darfst sie nicht einfach nur neu zusammenstellen. Dies betrifft derzeit auch Inhalte von Ulisses selbst. Beispielsweise wäre eine Zusammenstellung aller Kampfsonderfertigkeiten in einer übersichtlichen Liste nicht unbedingt zulässig. Möglicherweise wird es hierzu aber noch eine Klarstellung von Ulisses geben.

7. Lizenzgebühren und Vergütung

(a) Lizenzgebühren. Als vollständige Gegenleistung für die Rechte, die du uns im Zuge dieser Vereinbarung einräumst, zahlen wir dir Lizenzgebühren in Höhe von 50 % des Netto-Verkaufspreises für Verkäufe digitaler Downloadformate deines Werkes sowie Lizenzgebühren in Höhe von 50 % der Druckmarge von Print-on-Demand-Verkäufen deines Werkes. Die Druckmarge ist der Netto-Verkaufspreis abzüglich der auf den Webseiten von OBS angegebenen Druckkosten zur physischen Herstellung des Buches.

(b) Umsatzsteuer und Lieferkosten sind nicht Teil des Netto-Verkaufspreises.

(c) Für Verkäufe, die in Rückerstattungen an den Kunden, Rücklastschriften oder Betrug münden, werden keine Lizenzgebühren fällig.

(d) Lizenzgebühren werden in US-Dollar berechnet.

(e) Lizenzgebühren werden über PayPal ausgezahlt. Auf Webseiten von OBS hast du Zugriff auf eine Webseite, die es dir ermöglicht, angefallene Lizenzgebühren auf dein PayPal-Konto zu buchen. OBS darf dir für jede Zahlung an dich eine Gebühr in Höhe von 2 US-Dollar oder PayPals aktueller Gebühr für seinen MassPay-Service berechnen.

Du erhälst 50 % der Netto-Einnahmen (nach Umsatzsteuer), die für das Werk erzielt werden. Ausgezahlt wird in US-Dollar über PayPal, die dafür anfallenden PayPal-Gebühren von etwa 2 Dollar je Auszahlung trägst du.

(f) OBS oder der Besitzer dürfen Ansichtsexemplare deines Werkes zu geschäftsüblichen Werbe- und Verwaltungszwecken und im geschäftsüblichen Umfang verschicken. Für diese Exemplare werden keine Lizenzgebühren an dich fällig.

Kein Geld kriegst du, wenn du kostenlose Rezensionsexemplare vergibst. Oder wenn OBS es tut. Was sie ohne Rücksprache mit dir tun dürfen, solange es im geschäftsüblichen Rahmen bleibt.

(g) Du legst den Verkaufspreis deines Werkes fest. OBS darf dein Werk in Werbeverkaufsaktionen mit Rabatten von bis zu 40 % auf deinen üblichen Verkaufspreis aufnehmen.

Du legst zwar selbst den Verkaufspreis fest, aber OBS darf ihn jederzeit um bis zu 40 % senken, was sich auch auf deine Einnahmen auswirkt.

(h) Die Lizenzgebühren für den Verkauf deines Werkes stehen nach 60 Tagen (ab Zeitpunkt des Verkaufs) zur Abbuchung für dich zur Verfügung.

Du bekommst dein Geld nach 60 Tagen.

8. Erklärungen, Gewährleistungen und Schadensersatz

Du erklärst und gewährleistest hiermit Folgendes:

(a) Du bist alt genug, um einen gesetzlich bindenden Vertrag abzuschließen.

(b) Falls du dieser Vereinbarung im Auftrag eines Unternehmens oder eines anderen Rechtsträgers zustimmst, erklärst du hiermit, dass du über die gesetzliche Befugnis und entsprechenden Rechte verfügst, jenes Unternehmen oder jenen Rechtsträger vertraglich zu binden.

(c) Unter Ausklammerung des geistigen Eigentums des Besitzers und des Programms, das wir dir lizenzieren, sowie unter Ausklammerung der Illustrationen und des Kartenmaterials in deinem Werk bist du der alleinige Inhaber aller Rechte an deinem Werk. Du hast das Recht, die Illustrationen und das Kartenmaterial in deinem Werk zu nutzen.

(d) Dein Werk enthält kein beleidigendes Material, Material, das die Urheberrechte oder Markenrechte einer anderen Partei verletzt, Material, das gegen das Gesetz verstößt, oder Material, das die allgemeine Öffentlichkeit als pornografisch einstufen würde.

Du hältst OBS und den Besitzer schad- und klaglos gegenüber jeglicher Haftung und jeglichem Klageanspruch, der aus einer Verletzung deiner Erklärungen und Gewährleistungen entsteht, einschließlich aller angemessenen Anwaltsgebühren und -kosten.

9. Keine Verpflichtung zur Zurverfügungstellung oder zum Verkauf

Du erkennst hiermit an, dass für uns weder eine Verpflichtung für die Vermarktung, den Vertrieb oder des Anbietens zum Verkauf deines Werkes besteht, noch dazu, die Vermarktung, den Vertrieb oder das Anbieten zum Verkauf fortzusetzen, nachdem wir einmal damit begonnen haben. Wir dürfen dein Werk aus dem Programm entfernen und seine weitere Nutzung jederzeit nach unserem alleinigen Ermessen ohne Ankündigung beenden. Dadurch erlöschen sämtliche Nutzungsrechte, die dem Programm im Zusammenhang mit dem Werk eingeräumt wurden.

Hier scheint uns der letzte Absatz entscheidend: OBS darf jederzeit ohne Begründung aufhören, dein Werk zu verkaufen. OBS verliert dann auch die Rechte an deinem Werk.

10. Ausschlussklausel; begrenzte Haftung

Das Programm wird „wie gesehen“ zur Verfügung gestellt. Wir und der Besitzer können zu keiner Gelegenheit haftbar gemacht werden für etwaigen Datenverlust, indirekten Schaden oder Folgeschaden, Schadensersatzverpflichtungen oder Vertrauensschaden, der oder die als Folge aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entsteht oder entstehen, noch für billigkeitsgerichtlichen Behelf oder Abschöpfung von Vermögensvorteilen jedweder Art ungeachtet ihrer Entstehung und unabhängig von jeglicher Haftung. Unter keinen Umständen wird unsere Haftung (oder die des Besitzers) im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung

(I) den Betrag der dir geschuldeten und durch uns bezahlten Gebühren, die sich aus der vorliegenden Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf Monaten im Vorfeld der Forderung ergeben, oder

(II) fünfzig US-Dollar (50,00 $) überschreiten, je nachdem, welcher Betrag der höhere ist. Wir lehnen bezüglich aller unserer (oder in unserem Auftrag) zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, Software, Inhalte oder Produkte in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung oder dem Programm ausdrücklich jegliche Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder impliziert, einschließlich der implizierten Gewährleistungen hinsichtlich Marktgängigkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck und nicht erfolgter Rechtsverletzung. Du erklärst dich damit einverstanden, dass wir nicht gewährleisten können, dass Ausgaben deines benutzergenerierten Inhalts vor Diebstahl oder Missbrauch geschützt sind oder dass Kunden sich ausnahmslos an alle Regeln zur Nutzung von Inhalten halten. OneBookShelf haftet weder im Falle des Versagens von Sicherheitssystemen oder -prozessen noch bei der Nichteinhaltung von Regeln zur Nutzung von Inhalten durch Kunden. Wir können nicht garantieren, dass unsere Systeme immer verfügbar sein werden, und wir haften nicht für das Versagen von Systemen oder Prozessen, für Störungen, Ungenauigkeiten, Fehler oder Wartezeiten.

Einige Rechtssysteme erlauben den Ausschluss implizierter Gewährleistungen nicht, weswegen die obige Ausschlussklausel möglicherweise nicht in Gänze auf dich zutrifft.

11. Rechtsgültige Ausfertigung weiterer Vereinbarungen und Dokumente

Der Schutz von Rechten erfordert gelegentlich das formelle Einreichen von Dokumenten in Papierform, und es kann hilfreich für uns sein, physische und von dir unterzeichnete Versionen dieser Vereinbarung und anderer Dokumente vorliegen zu haben. Du stimmst hiermit zu, jedwede weiteren Dokumente zu unterzeichnen und an uns zu übermitteln, nach denen wir dich in einem sinnvollen Rahmen ersuchen, um die Einräumung von Rechten an uns (und den Besitzer) im Zuge dieser Vereinbarung zu bestätigen, sowie allen Anweisungen Folge zu leisten, die wir dir hinsichtlich Unterschrift und Rücksendung geben („zusätzliche Dokumente“). Sofern du solche Dokumente nicht innerhalb von 30 Tagen bearbeitest und zurücksendest, erteilst du uns die Befugnis, die zusätzlichen Dokumente in deinem Namen zu unterzeichnen, und um deine Vereinbarung gesetzlich vollziehbar zu machen, ernennst du uns hiermit unwiderruflich zu deinem Bevollmächtigten mit der vollständigen Vollmacht, die zusätzlichen Dokumente zur Bestätigung unserer Rechte rechtsgültig zu unterzeichnen, zu bestätigen und einzureichen. Juristisch gesprochen ist deine Ernennung eine Vollmacht in Verbindung mit einem Rechtsanspruch.

12. Kein Rücktritt oder Unterlassungsanspruch

Alle uns (und dem Besitzer) im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung eingeräumten Rechte sind nicht einzeln widerruflich, sondern unterliegen den oben genannten Einschränkungen. Keine Verletzung dieser Vereinbarung unsererseits (oder durch den Besitzer) ermächtigt dich zu billigkeitsrechtlichem Rechtsbehelf, ob durch Unterlassung oder auf andere Weise, was deinen benutzergenerierten Inhalt oder andere Werke betrifft, die in Übereinstimmung mit den mittels dieser Vereinbarung übertragenen Rechten oder deren Nutzung erstellt wurden. Sollten die an OBS (oder den Besitzer) übertragenen Rechte durch ein Urheberrecht oder ein vergleichbares Recht an dich zurückfallen und du zu einem Folgezeitpunkt Vorbereitungen treffen, eine Vereinbarung mit einer dritten Partei bezüglich der Lizenzierung, Ausübung oder sonstigen Veräußerung aller oder einiger dieser Rechte zu schließen, wirst du OBS und den Besitzer über die vorgeschlagenen Bedingungen (und alle Änderungen der Bedingungen) sowie die beteiligte Partei informieren. In jedem Fall gilt sowohl für OBS als auch für den Besitzer anschließend eine Frist von 10 Werktagen, um die fraglichen Rechte zu den Bedingungen zu erwerben, die du jener dritten Partei gestellt hast.

13. Allgemeine Bestimmungen

(a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Streitgegenstands dar. Sollte irgendeine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung von einem Gericht oder einer zuständigen gerichtlichen Behörde als ungültig erachtet werden, wird die jeweilige Bestimmung als derartig umformuliert behandelt, dass sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz die ursprünglichen Absichten der Parteien so genau wie möglich widerspiegelt, und der Rest der vorliegenden Vereinbarung soll seine vollständige Gültigkeit behalten. Das Versagen einer der Parteien, eine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung durchzusetzen, hebt das Recht der Partei zur späteren Durchsetzung der fraglichen Bestimmung nicht auf.

(b) Die Parteien sind hinsichtlich ihres Bezugs zueinander unabhängige Vertragsnehmer. Die vorliegende Vereinbarung stellt weder eine Partnerschaft oder gemeinsame Gesellschaft aus den beteiligten Parteien dar, noch soll sie als solche oder ein Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Verhältnis aufgefasst werden.

(c) Die vorliegende Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und Abtretungsempfänger bindend und wird zu ihren Gunsten wirksam sowie für sie vollstreckbar.

(d) Du stimmst hiermit zu, dass alle Angelegenheiten bezüglich deines Zugangs zum Programm oder dessen Nutzung, einschließlich aller Streitfälle, ungeachtet der gesetzlichen Bestimmungen den Gesetzen der Vereinigten Staaten und den Gesetzen des Bundesstaates Georgia unterliegen. Du stimmst hiermit der persönlichen und örtlichen Gerichtsbarkeit durch den Staat und die Bundesgerichte in DeKalb County, Georgia zu und verzichtest auf jeglichen Widerspruch hinsichtlich einer sachlichen oder örtlichen Nichtzuständigkeit dieser Gerichte.

Die vorangegangene Bestimmung bezüglich der Örtlichkeit gilt nicht, falls du ein in der Europäischen Union ansässiger Kunde bist. Bist du ein in der Europäischen Union ansässiger Kunde, darfst du deinen Antrag bei den Gerichten jenes Landes stellen, in dem du deinen Wohnsitz hast. Jeder Anspruch im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung muss innerhalb eines (1) Jahres nach Eintreten des Sachverhalts der Klage vorgebracht werden; andernfalls verjährt der Klageanspruch. Du bestätigst hiermit ausdrücklich, dass keinerlei Rückerstattung für Schäden außer den Auslagen angestrebt oder erhalten werden kann, mit Ausnahme der der obsiegenden Partei zustehenden Kosten und Anwaltsgebühren. Sollten aus oder in Verbindung mit deiner Nutzung des Programms Meinungsstreitigkeiten oder ein Streitfall zwischen uns und dir entstehen, werden die Parteien versuchen, einen solchen Streitfall rasch und in gutem Glauben zu lösen. Sollte es uns nicht gelingen, einen solchen Streitfall innerhalb einer vernünftigen Frist (nicht länger als dreißig (30) Tage) zu lösen, darf jede Partei eine solche Meinungsstreitigkeit zur Schlichtung weitergeben. Kann der Streitfall nicht durch Schlichtung gelöst werden, steht es den Parteien frei, jedes ihnen gemäß der geltenden Gesetze zur Verfügung stehende Recht oder entsprechende Rechtsmittel zu ergreifen.

Ein Punkt, der hoffentlich nie wichtig wird: Wenn du dich rechtlich wehren willst und nicht in der EU lebst, musst du nach US-Recht in DeKalb County, Bundesstaat Georgia, USA klagen. Das könnte damit für Schweizer interessant sein. In jedem Fall musst du erst 30 Tage lang versuchen, deinen Streit einvernehmlich zu lösen und gegebenenfalls eine nicht näher erläuterte Schlichtung durchlaufen. Erst danach sollst du in deinem Land klagen dürfen. Dein Anspruch verjährt nach einem Jahr, du darfst nicht mehr Geld verlangen, als du auch an tatsächlichen Auslagen hattest.

Stand dieses Dokuments: 16.11.2016 (Änderung vorbehalten)

Die erste Revision ist damit online, und entspricht dem Eindruck nach weitestgehend dem, was Ulisses auch versprochen hat. Ulisses weist dabei explizit darauf hin, dass es sich bei dem Scriptorium um ein Experiment handelt, und weitere Anmerkungen jederzeit per E-Mail an feedback@ulisses-spiele.de willkommen sind.

In diesem Sinne freuen wir uns – nach dem kurzen Schreck der ersten Bedingungen – auch sehr auf das Scriptorium und natürlich darauf, was ihr alles schreiben, malen und basteln werdet. A propos „was“: Was an Inhalten im Scriptorium zulässig ist, werden wir in den nächsten Tagen noch anhand der Inhaltsrichtlinien besprechen.

Über Nick-Nack

Nick-Nack heißt eigentlich Daniel und spielt seit Ende der 90er Jahre Das Schwarze Auge. Nach einer fast 10-jährigen Rollenspielpause stieg er Anfang 2015 wieder in das Hobby ein und betreibt seitdem unter anderem einen YouTube-Kanal, auf dem er seine Rollenspielrunden zeigt und Tipps und Tricks zum Hobby austauscht.
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32 Antworten zu Scriptorium Aventuris: Die neuen Bedingungen

  1. Stephan Schäfer sagt:

    Wie gestern auch zuerst einmal EINEN RIESEN DANK FÜR DIE SCHNELLE UND AUSFÜHRLICHE ANALYSE DER AGB!!!

    Inzwischen scheinen die Bedingungen doch sehr annehmbar zu sein. Ich bin auf jeden Fall guter Hoffnung, dass sich zukünftig im Scriptorium die eine oder andere Perle finden lässt…

  2. Na bitte, geht doch. Jetzt wird die Sache interessant. Blöd nur, daß der Start einer coolen Idee so versemmelt wurde…

  3. syrrenholt sagt:

    stirbt damit dann Simias Werkbank….? 🙁

    • Feyamius sagt:

      Kurze Antwort: Nein.

      Längere Antwort: Die bestehenden Spielhilfen werden sämtlich dort erhalten bleiben. Nicht ausschließen möchte ich, dass einzelne von ihnen künftig eine Überarbeitung zur „Scriptorium-Version“ erhalten werden. Die wird sich dann aber von der hier vorliegenden weit genug unterscheiden (allein schon vom Layout her), dass aufgrund der neuen Version die alte hier nicht zwingend gelöscht werden sollte. Für künftige, neue Spielhilfen kommt es darauf an, was der jeweilige Ersteller als Anbieter wünscht, in welchem Layout sie daherkommen soll (wer das Scriptoriums-Layout mag oder Bilder aus dem bereitgestellten Scriptorium-Illustrations-Paket nutzen möchte, hat verständlicherweise kaum eine andere Wahl, als auch über das Scriptorium zu veröffentlichen), was sie beinhalten soll (Spielhilfen, welche Bestandteile der Regel-Wiki unverändert nutzen, müssen ebenfalls zwingend ins Scriptorium), usw.

      Von daher: Was da ist, bleibt. Ob noch was neues kommt, hängt von den Autoren ab. Wir finden unser Nandurion-Layout auch ganz schick, sodass es künftig gut auf’s angestrebte Look & Feel ankommen könnte, wo ein Fanwerk erscheint. Soll es eher wie DSA5 wirken? Scriptorium. Soll es DSA4-Charme besitzen? Werkbank.

      Das ist natürlich nur der bisherige Stand der Überlegungen und falls uns dazu noch eine andere, vielleicht sogar bessere Möglichkeit einfällt, damit umzugehen, oder sich die AGB erneut ändern sollten, könnte dies auch nicht das letzte Wort sein, das dazu gesprochen wurde. 😉

      • syrrenholt sagt:

        vielen Dank für die Infos! – dann bin ich erst mal beruhigt 🙂

        Interessante Antwort: d.h., man kann auch bereits veröffentlichtes eigenes Material nachträglich beim Scriptorium vorlegen…?

        Ich bin noch sehr skeptisch, wie sich das Scriptorium auf die Kreativität der Fan-Gemeinde auswirken wird: Ich befürchte, der „fruchtbare Wildwuchs“ in den letzten Jahren/Jahrzehnten könnte damit beschnitten werden.

  4. Rahanya sagt:

    8(a) Du bist alt genug, um einen gesetzlich bindenden Vertrag abzuschließen.

    Ah meine Augen, ist man nicht fähig bei Ulisses Gesetze zu lesen. Es ist doch ganz einfach.
    Ab 7 darf man mit Einverständniss der Eltern und erst ab 18 selber. Warum schreibt man nicht ab 18 rein?

    8d
    Eine Bombe aus Recht (Marken und Urheber) mit Moral (Beleidigung und Porno).
    „Material, das gegen das Gesetz verstößt“ was soll das sein, in D gibt es so gut wie nichts das dagen verstoßen kann (beim geschriebenen Wort wohlgemerkt) .
    Selbst der alte de Sade ist frei bei Amazon verkäuflich.

    • Xeledon sagt:

      Mal ganz davon abgesehen, dass die Formulierungen so gewählt sind, dass sie ihre Gültigkeit auch bei einer möglichen Änderung der Gesetzeslage beibehalten. und ein via Scriptorium veröffentlichtes Werk keineswegs ausschließlich aus dem geschriebenen Wort bestehen muss (was das Spektrum für mögliche Verstöße auch hierzulande beträchtlich erweitert), steht da auch nirgendwo drin, dass das [b]deutsche[/b] Gesetz hier die Grundlage für eine Beurteilung möglicher Verstöße bildet. Denn während die eine Vertragspartei ihren Sitz offensichtlich in Amerika hat, kann die andere theoretisch aus jedem beliebigen Land dieser Welt kommen. In der Praxis wird das zwar keine Rolle spielen (da dürfte dann eh Ulisses nach Gutdünken entscheiden, wann sie eine Veröffentlichung für nicht zulässig erachten und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand einen solchen Fall dann ernsthaft irgendwo vor Gericht zerren möchte), aber mich würde ja schon interessieren, welche Gesetzeslage hier in einem hypothetischen juristischen Streifall die Grundlage bilden würde, wenn ein nordkoreanischer Staatsbürger mit Wohnsitz in China über einen russischen Server eine auf altgriechisch verfasste Hintergrunderweiterung zum urdeutschen Rollenspiel DSA auf einer amerikanischen Plattform publiziert. Praios hilf!

    • Xeledon sagt:

      Achja, Ergänzung zum Thema „ab 18“ – das gilt halt auch so erstmal nur für deutsche User, in anderen Ländern mögen für das Abschließen gesetzlich bindender Verträge andere Altersgrenzen gelten, deswegen hat man die allgemein Formulierung gewählt.

      • Sedef ibn Feyhach sagt:

        Ich habe den Eindruck, dass dort einfach vieles stehen geblieben ist, was in den USA üblich ist. Damit wird sich OBS vermutlich besser fühlen, auch wenn vieles davon gegen Nutzer in der EU gar nicht durchsetzbar sein dürfte. Das sollte man aber wirklich nicht zu hoch hängen, damit haben viele Unternehmen Schwierigkeiten.

        Welche Gesetze hier die Grundlage bilden, sollte als Nutzer des Portals kein Problem sein: Der Verbraucherschutz in der EU greift auch dann, wenn in dem Vertrag etwas anderes steht (in Kurzform hier, unter „Verbraucherverträge“)

        Zu den Inhalten, die man hier nicht einstellen soll/darf, gibt es in der Richtlinie von Ulisses noch etwas mehr Details. Die sehen wir uns auch noch einmal an. Ich kann mir offen gesagt aber ohnehin nicht vorstellen, dass jemand ernsthaft pornografische Bilder oder gar strafbare Inhalte in das Scriptorium einstellen will.

        • Rhanaya sagt:

          Grundsätzlich kann Ulisses da auch reinschreiben:
          „Wir wollen eine 12G gefällige Welt in der nur AB zugelassen sind in der alle Edel sind und selbst die Schurken die Maid nicht vergewaltigen sondern sie mit Respekt behandeln“

          Ist zulässig nur sollte es nicht mit „realem“ Recht das auch strafrechtliche Konsequenzen oder privat Klagen nach sich ziehen kann vermischt werden.

          Klare Trennung von Recht und eigenen Wünsch en macht die Sache übersichtlicher.

          • Rhanaya sagt:

            Wir haben uns überschnitten.

            <<>>

            Hier ist ganz Entscheidend welches Recht gilt. Xeledon will hier wohl das Weltrecht bemühen, dass gilt aber nur für Supermann.

          • Xeledon sagt:

            Dafür, dass du Ulisses eine Unfähigkeit beim Lesen (womit du vermutlich eher das Verstehen meinst?) von Gesetzen vorwirfst, scheint das Feld deines eigenen Leseverständnisses angesichts dessen, was du in meine Aussagen da so reininterpretierst, ja nun auch nicht gerade besonders üppig bestellt zu sein.

  5. Rhanaya sagt:

    Wessen Aufgabe ist es zu prüfen ob jemand ein Geschäft mit mir machen darf?
    Der Handyverkäufer der dem 16 jährigen etwas verkäuft oder der 16 jährige der einkaufen will.

    Mal davon abgesehen, wenn du als Deutscher in Deutschland ein Geschäft mit einer US Firma machst gilt für dich erst mal deutsches Recht UND US Recht.

    Du denkst fortschritlich in der digitalen Welt, dass Recht ist aber noch sehr analog, deshalb gibt es doch die ganzen Verwicklungen gerade im Urheberrecht. Ich frage mich ob die VG Wort hier auch noch ein Wort mitzreden hat.
    <<>>
    Soll was heißen ? Doch amerikanisches Recht, dann muss das klargestelllt werden. Ulisses macht sich da ein unnötiges Faß auf.

    • Rhanaya sagt:

      Obiger <>

      bezog sich auf [q] steht da auch nirgendwo drin, dass das [b]deutsche[/b] Gesetz hier die Grundlage für eine Beurteilung möglicher Verstöße bildet.[q/]

    • Xeledon sagt:

      Probieren wir es nochmal in anderen Worten, vielleicht wird meine Antwort oben für dich dann ja verständlicher und du kannst aufhören so vogelwildes Zeug da hinein zu interpretieren…

      Zu der von dir oben gestellten Frage nach der in den AGB gewählten Formulierung bezüglich des Mindestalters:
      Die AGB gelten unabhängig davon, ob du von Deutschland, Timbuktu oder dem Jupiter aus Beiträge über das Scirptorium verfassen möchtest, selbst wenn an jedem dieser Orte ein individuell verschiedenes Mindestalter für Vertragsabschlüsse gilt. Und genau so müssen sie auch formuliert sein. Und nur weil ein 18-jähriger Deutscher alt genug ist, um einen juristisch bindenden Vertrag abzuschließen, gilt das nicht zwingend auch für ein 18-jähriges grünes Männchen vom Mars. Aus genau diesem Grund „schreibt man nicht ab 18“ in diese AGB rein.

      Zu deinem Kommentar, dass es im Bezug auf „Material, das gegen das Gesetz verstößt“ „in D“ „so gut wie nichts das dagen verstoßen kann (beim geschriebenen Wort wohlgemerkt)“ gibt:
      Weder die Beschränkung auf Deutschland noch die Beschränkung auf das geschriebene Wort ist eine, die für das Scriptorium gilt, folglich müssen die AGB auch Fälle berücksichtigen, wo die Beschränkungen nicht gegeben sind, wenn sie im Zweifelsfall als juristisch belastbares Dokument herhalten müssen. Daher schreibt man so einen Satz besser auch dann einfach mal mit rein, wenn die persönliche Fantasie einzelner Leser nicht ausreichen sollte, sich ein Szenario auszumalen, in denen jemand seine Scriptoriums-Publikation durch die Einbindung von Kinderporno-Bildern oder Hakenkreuzen strafrelevant gestalten möchte.

      • Rhanaya sagt:

        Ja dann, hoffe ich mal das alles so läuft wie du es dir wünscht.

        Besser wäre gewesen Ulisses hätte mal eine Anwaltskanzlei mit Erfahrung in diesem Sektor drüber schauen lassen anstelle von Übersetzungen und Auslegungen nach Bauchgefühl.

        • Cifer sagt:

          Wäre es ganz sicher. Auf der anderen Seite wäre das auch mit Sicherheit ein vierstelliger Betrag gewesen, zumal das Rechtsgebiet kein ganz einfaches ist (immerhin braucht es idealerweise einen Vertrag, der irgendwie sicherstellt, dass Ulisses für nichts haftet, auch wenn der User A. Nonym den Oberbösewicht Darth Mickymaus auftreten lässt und Disneys Anwälte schon Dollarzeichen in den Augen haben).
          Dafür bekommt Ulisses einen gewissen Prozentsatz aus den Einnahmen, vermutlich irgendwas zwischen 20 und 30 % von einstelligen Eurobeträgen. Was meinst du, wie toll sich das refinanzieren würde?

          • Nazir ibn Yussuf sagt:

            Für überschaubares Geld hätte sich sicher ein Anwalt gefunden, der wenigstens einen wirksamen Haftungsausschlus hinbekommen hätte. 😉 Dass 10. unwirksam ist, dürfte zB relativ klar sein. AGBs selbst schreiben lohnt sich nicht, es klappt auch nie, das Geld wäre gut investiert gewesen.
            Muss Ulisses aber selbst wissen. 😉

          • Windholt sagt:

            Naja, einen wirksamen Haftungsausschluss zu formulieren bzw. eine dann doch relativ simple AGB-Prüfung sollte für jeden durchschnittlichen Anwalt möglich sein.
            Manche Leute machen sich echt Vorstellungen…

        • Xeledon sagt:

          Okay, einen Versuch war’s ja immerhin wert. *Achselnzuck*

          • Rhanaya sagt:

            Anwälte sind gar nicht mal so teuer und am Ende spart man, weil man sich Prozesse erspart.

            Wie gesagt ich finde die Idee charmant aber das Geschäftskonstrukt an sich hat schon einige Fallstricke und wenn man dann noch sieht wie lange EBay und Konsorten gebraucht haben um ordentliche AGB’s hinzubekommen wäre das gut angelegtes Geld gewesen.

          • Curima sagt:

            Zum Thema „Anwälte sind gar nicht so teuer“: 1. Sollte man seine AGB von einem Anwalt checken lassen, der sich damit auch auskennt, da es ein eigenes und recht komplexes Gebiet ist. Auch Anwälte haben Spezialgebiete und jeder Anwalt, der eigentlich was komplett anderes als Fachgebiet hat, wird – hoffentlich – darauf hinweisen, dass man sich lieber an einen Kollegen wenden sollten. 2. Daraus resultiert dann, dass man sich damit in einem Rechtsgebiet bewegt, das vor allem von Firmenkunden in Anspruch genommen wird. Die Stundenlöhne solcher Kanzleien dürften vorsichtig geschätzt bei etwa 200 Euro netto liegen. DIe Prüfung herkömmlicher AGB liegt vermutlich bei maximal 1-2 Stunden, bei einem solchen und bislang in Deutschland wohl einzigartigen Projekt würde ich da mit Recherchezeit und Beratung eher 5 bis 6 Stunden veranschlagen. Das sind dann also locker über 1000 Euro, die dann dem Verlag an anderer Stelle fehlen würden. Wir reden ja hier immer noch von einem Rollenspielverlag. Wie hier ja schon gesagt würde: Hätte Ulisses unendlich Geld und Ressourcen, dann hätten sie auch gleich eine eigene Plattform aufsetzen können.

            (Und nebenher bemerkt – auch andere und größere Firmen haben teilweise keine korrekten AGB. Das ist ein weites und kompliziertes Feld.)

          • Rhanaya sagt:

            Irgendwie habe ich bei Curima keine Antwort Funktion also hier rein.

            Ernsthaft ? 1000 Euro sind zuviel um eine halbwegs ordentliche Rechtsberatung zu bekommen, als GmbH die Rechtsgeschäfte mit anderen abschließen will in denen es um Geld geht ?

            Also wenn noch nicht mal dafür das Geld da ist sollte Ulisses darauf verzichten international mitspielen zu wollen. Was bei einem Unternehmen dessen Bilanzsumme über 2 Millionen liegt irgendwie lächrlich ist.
            Wer sich mit BWL auskennt kann ja mal unter Unternehmensregister.de selber in den Jahresabschluss von Ulisses reinschauen.

  6. Queery sagt:

    Daumen hoch für Nadurions unermüdliche Recherche. Ihr seit klasse!
    Erleichterung von meiner Seite, darüber dass alles nur ein Versionsfehler war. So scheint das ganze brauchbar für mich.
    Weiß jemand ob auch ein einstellen im Skriporum für 0,- € möglich ist?

    • TeichDragon sagt:

      Pay-what-you-want enthält auch 0,-€.

      • Christian sagt:

        Ich würde mich aber dafür stark machen explizit zwischen ‚Gratis‘ und PWYW zu unterscheiden. Es sollte möglich sein Artikel für € 0 einzustellen, wenn man sie explizit verschenken will.

        Wenn man etwas als PWYW veröffentlicht, drückt das meiner Meinung nach schon noch aus, dass man gerne eine Gegenleistung dafür hätte. Der Kunde muss diese zwar nicht erbringen, aber schön wärs trotzdem … (Auch wenn die meisten Leute PWYW leider bereits mit ‚oh für lau!‘ gleichsetzen).

      • Cifer sagt:

        Zwar finde ich es komplett akzeptabel, bei PWYW auch 0 € zu akzeptieren, allerdings ist das nicht ganz das gleiche und bei einigen Dingen (z. B. Grafiken mit nichtkommerzieller Lizenz) ist der Unterschied einigermaßen wichtig.

        • Xeledon sagt:

          Im Zweifelsfall würde man Einnahmen, die man aus PWYW-Publikationen über das Scriptorium erhält, wohl auch versteuern müssen, oder? Allein das mag für manche schon ein Grund sein, Dinge lieber gratis anzubieten, wenn der damit verbundene Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

    • Curima sagt:

      Ja, ein Veröffentlichen für 0 Euro sollte auch möglich sein. Oder halt „pay what you want“.

  7. Krassling sagt:

    Abgesehen von dem theoretischen Geplänkel der Möchtegern-Anwälte weiter oben, sieht irgendjemand jetzt völlig unerwartetes oder effektiv problematisches in diesen Bedingungen?
    Ich habe den Eindruck, man hat versucht, das was Markus Plötz angekündigt hat auch umzusetzen. Damit kanns also losgehen und im Normalfall muss man sich keinen allzu großen Kopf machen, wie die Klausel im Wortlaut genau lautet.

  8. Nick-Nack sagt:

    Rhanaya:
    Ernsthaft ? 1000 Euro sind zuviel um eine halbwegs ordentliche Rechtsberatung zu bekommen, als GmbH die Rechtsgeschäfte mit anderen abschließen will in denen es um Geld geht ?

    Japp. Meiner Schätzung nach wird Ulisses mit dem Scriptorium selbst in den nächsten 2-3 Jahren höchstens einen vierstelligen Betrag einnehmen (großzügig hochgerechnet basierend auf den geschätzten bisherigen Einnahmen – wer an mehr glaubt, soll mir bitte mal die Annahmen an verkauften Einheiten und Preisen zeigen). Davon gehen dann noch Ausgaben für das Projektmanagement, die Layoutpakete etc. ab.
    Es geht hier zwar um Geld, aber nur um so wenig, dass 1.000 EUR eine Investition wäre, die sich nicht rechnen würde.

  9. Rhanaya sagt:

    Na dann.

    Habt ihr ein Auge drauf? Würde mich mal so in 2 – 3 Jahren interessieren wie sich die Sache rein rechtlich entwickelt hat.

    Geldmäßig ist das schwer zu taxieren. Scheint ja als Minusgeschäft angelegt zu sein nur wie berechnet man Ersparnisse durch Plot/AB Ideen?

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